Ulm – Haftbefehl gegen jugendliches Duo erlassen

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Ulm/Donau + 10.01.2013 + 13-0055

Gegen einen 15-Jährigen und einen 16-Jährigen aus Ulm sowie fünf mutmaßliche Komplizen ermittelt die Kriminalpolizei Ulm nach einer Reihe von Einbrüchen. In wechselnden Besetzungen sollen sie in Ulm weitere Straftaten verübt haben, so die bisherigen Erkenntnisse der Beamten. Die Hauptverdächtigen haben weitreichende Geständnisse abgelegt, gegen sie ergingen am Mittwoch, 09.01.2013 Haftbefehle.

Festnahme5Das jugendliche Duo ist dringend verdächtig, am 26. und am 27. Dezember 2012 in Ulm vier Wohnhäuser am Hafenberg und am Eichenhang eingebrochen zu haben. Dabei seien Schmuck und drei tragbare Computer erbeutet worden. Nach diesen Einbrüchen sicherten Experten der Polizei Schuhspuren. Diese passten zu Schuhen, die die Fahnder schon kurz darauf bei einem der Hauptverdächtigen sicherstellten. Zudem traf die Beschreibung eines Zeugen auf einen der Jugendlichen zu, die der Polizei keine Unbekannten waren. Mit den Vorwürfen konfrontiert, legten er und sein Komplize Geständnisse ab. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm wurden die beiden Jugendlichen am Mittwoch dem Haftrichter beim Amtsgericht Ulm vorgeführt, welcher Haftbefehle erließ. Dem weiteren Strafverfahren sehen die beiden Beschuldigten nun in Untersuchungshaft entgegen.

Nach Einschätzung der Kriminalpolizei Ulm waren die zwei Jugendlichen, die als Intensivtäter gelten, an mindestens 18 weiteren Straftaten beteiligt. Darunter ein Automatendiebstahl aus einem Böfinger Vereinslokal (wir berichteten) sowie versuchte und vollendete Einbrüche ab September 2012, die in Wohnungen, Betrieben, Gaststätten und Vereinslokalen, Kindergärten und anderen Einrichtungen in Ulm verübt wurden. Daran sollen fünf weitere Verdächtige im Alter von 15 bis 17 Jahren in wechselnder Besetzung mitgewirkt haben. Auch zu diesen Straftaten haben die Hauptverdächtigen inzwischen weitreichende Geständnisse abgelegt. Die Ermittlungen dauern an.

Nach bisherigen Erkenntnissen summieren sich die angerichteten Sachschäden auf 4.000 Euro, der Wert des Diebsguts auf mehrere Tausend Euro. Es bestand aus Geld, Schmuck, Computern einer Kamera sowie Getränken. Neben den Strafverfahren sehen die Beschuldigten den Ersatzforderungen ihrer Opfer entgegen.