Memmingen – Zollernalbkreis | Ermittlungen im Rathaus – Vorteilsnahme im Amt – Vorteilsgewährung bei Auftragsvergabe

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Am Mittwoch, 12.06.2024, unterstützten Beamte der Kriminalpolizei Balingen die Memminger Kriminalpolizei bei der Durchsuchung eines Unternehmens im Zollernalbkreis (Baden-Württemberg). Gleichzeitig führte die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen Ermittlungen bei der Stadtverwaltung Memmingen. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung beziehungsweise der Vorteilsannahme.

Das Verfahren kam im Herbst 2022 ins Rollen, als ein Hinweis bei der Staatsanwaltschaft Memmingen einging. Seither ermittelt die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen gegen Verantwortliche des Unternehmens sowie gegen mehrere städtische Bedienstete. Diese stehen im Verdacht, Vergünstigungen des Unternehmers aus dem Zollernalbkreis erhalten und diesen möglicherweise bei der städtischen Auftragsvergabe bevorzugt zu haben.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wurde durch den Unternehmer eine bereits 2021 durchgeführte Gemeinschaftsveranstaltung, an der mehrere städtische Bedienstete teilnahmen, bezuschusst und unentgeltliche Eintrittskarten für eine Veranstaltung im Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Die Zuwendungen haben einen monetären Gegenwert in Höhe von mehreren hundert Euro.

Bei den polizeilichen Maßnahmen in der Stadtverwaltung waren neben den Beamten der Kriminalpolizei auch der sachleitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Memmingen und der Oberbürgermeister der Stadt Memmingen, Jan Rothenbacher, anwesend. Dieser war frühzeitig von den Ermittlungen umfassend informiert und unterstützte diese vollumfänglich. Er betonte sein Interesse an der lückenlosen und schnellen Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe.

Ob und in welchem Umfang das Unternehmen bei der kommunalen Auftragsvergabe tatsächlich bevorzugt wurde, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei Memmingen.

Alle am Verfahren beteiligen Personen wurden nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen und die Staatsanwaltschaft Memmingen weisen darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten gilt.

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