Mindelheim | Pkw-Fahrer (18) unter Einfluss von Betäubungsmitteln

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Am Sonntag, 10.10.2021, in der Nacht, führten Beamte der Polizeiinspektion Mindelheim eine Verkehrskontrolle bei einem 18-jährigen Führer eines Kraftfahrzeugs durch.

Dabei stellten sie Auffälligkeiten fest, die auf den Konsum von Rauschmitteln deuteten. Nachdem ein Drogenschnelltest ein positives Ergebnis lieferte, brachten die Polizeibeamten den jungen Mann zur Blutentnahme ins Krankenhaus. Wenn sich der Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss bestätigt, muss er sich einem Bußgeldverfahren stellen.

Das Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln wie Alkohol oder Drogen ist allgemein mit Bußgeldern bewehrt, solange keine Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Diese liegen zwischen 500 Euro und 1.500 Euro. Zudem ist mit einem Fahrverbot von einem bis sechs Monaten zu rechnen. Mit Ausfallerscheinungen qualifiziert sich die Fahrt zu einer Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird; zusätzlich wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate gerichtlich entzogen und die Führerscheinstelle prüft die allgemeine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, kann es noch weiter reichende Konsequenzen haben. Interessante Fakten rund um das Thema findet man z. B. in der Kampagne „Don´t drink and drive“.