Pfronten | Modegeschäft verbotenerweise geöffnet!?

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UPDATE 02.04.2021 – Am Donnerstag berichtete die Polizei Pfronten, dass ein Modegeschäft verbotenerweise geöffnet hatte. In Folge der weiterführenden Ermittlungen steht dies jedoch mittlerweile nicht mehr zweifelsfrei fest. Angeblich hatte die Ladenbesitzerin Drogerieartikel angeboten. Ob die Öffnung des Bekleidungsgeschäfts nun erlaubt war oder nicht, werden die weiteren Ermittlungen zeigen. Nach deren Abschluss entscheidet das zuständige Landratsamt als Verfolgungsbehörde über die weitere Verfolgung im Rahmen des Bußgeldverfahrens.

Weil derzeit Modegeschäfte nicht geöffnet werden dürfen, nahm eine Unternehmerin aus dem Bereich Ostallgäu bereits am Freitag,26.03.2021, in ihrem Sortiment Drogerieartikel auf und öffnete die Ladentüren. Beim Landratsamt Ostallgäu gingen darauf mehrere Mitteilungen darüber ein.

Letztendlich wurde das Modegeschäft am Mittwoch, 31.03.2021, auf Anordnung des Landratsamtes Ostallgäu wieder geschlossen und es wurden Ermittlungen nach dem Infektionsschutzgesetzes eingeleitet.

Das Sortiment darf während der Corona-Pandemie nicht eigenständig von beispielsweise Bekleidungsartikel auf Drogerieartikel ohne vorherige Genehmigung bzw. einer langfristigen Änderungsabsicht erweitert bzw. komplett geändert werden.