Neu-Ulm | Verstoß gegen Quarantäneauflage

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Das Landratsamt Neu-Ulm beauftragte am Montagnachmittag, 17.08.2020, die Polizeiinspektion mit einer Wohnungsnachschau bei einem Neu-Ulmer Bürger aus der Stadtmitte, welcher Kontaktperson zu einer nachweislich an COVID-19 erkrankten Person war.

Er hatte deshalb, auf Anordnung des Landratsamtes, eine zweiwöchige Heimquarantäne einzuhalten. Da er die Kontrollanrufe der Behörde nicht mehr entgegennahm bat das Landratsamt Neu-Ulm die Polizeiinspektion Neu-Ulm um Amtshilfe. Der betroffene 48-Jährige konnte Zuhause nicht angetroffen werden. Ihn erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und ein Bußgeld.