Günzburg – Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz

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Lkrs. Günzburg/Günzburg + 25.09.2013 + 13-1706

images-1Nicht nur missbräuchlich verwendet, sondern auch im großen Stil verteilt und verkauft hat nach Ermittlungen der Kripo Neu-Ulm eine 54 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Günzburg Schmerzpflaster mit dem Wirkstoff Fentanyl.

Der Tod eines nach dem Konsum illegaler Drogen im Alter von 43 Jahren verstorbenen Mannes, sowie eine 39-jährige Frau, die im Frühjahr zweimal nach einer Überdosis in lebensgefährlichem Zustand auf die Intensivstation eingeliefert werden musste, haben die Kriminalpolizei veranlasst, die örtliche Szene intensiv zu beleuchten.
Nach aktuellem Stand der Ermittlungen hat sich die Tatverdächtige mindestens 65 mal innerhalb eines Jahres insgesamt 1.000 der Pflaster im Wert von 17.000 Euro verschreiben lassen. Diese werden in der Betäubungsmittelszene ausgekocht und der so erhaltene Wirkstoff wird anschließend gespritzt. Der illegale Handel stellt ein Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz dar und weil die Dosis auf solche Art und Weise nicht genau bestimmt werden kann, warnt die Kriminalpolizei ausdrücklich vor einem sehr gefährlichen und lebensbedrohlichen Vorgang.


Das ursprüngliche Medikament wurde der Frau, die nach ergangenem Haftbefehl seit einiger Zeit in Untersuchungshaft sitzt, von einer Vielzahl von Ärzten aus dem Landkreis Günzburg verschrieben. Das Vorgehen, gleich in mehreren Praxen vorzusprechen, ist in der Szene als „Ärzte-Hopping“ bekannt. Als Grundlage für weitere Ermittlungen haben Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm in den von der Frau aufgesuchten Praxen gestern entsprechende Patientenunterlagen sichergestellt. Sie werden in den nächsten Tagen ausgewertet.