Innenministerium will mehr Befugnisse für Bundespolizei

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesinnenministerium will die Kompetenzen der Bundespolizei deutlich erweitern. Ein Gesetzentwurf, der derzeit mit dem Justizministerium abgestimmt wird und über den der „Spiegel“ berichtet, sieht eine Reihe von Neuerungen vor. So sollen Bundespolizisten künftig nicht nur an der Grenze, auf Flughäfen, in Bahnen und auf Bahnhöfen für Sicherheit sorgen, sondern für jedes Verkehrsmittel zuständig sein, bei dem der Verdacht besteht, dass Ausländer damit geschleust werden.

Wer ohne Aufenthaltserlaubnis erwischt würde, bliebe dann bis zur Abschiebung in Händen und Verantwortung der Bundespolizei. Zu den Plänen gehören außerdem die Einführung von Gesichtserkennungssystemen an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Verkehrsflughäfen, ein vorbeugender Gewahrsam, um die Ausreise gewaltbereiter Fußballfans oder Dschihadisten zu verhindern, sowie ein eigenes Zeugenschutzprogramm bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität. Die Bundesländer werden einer Beschneidung ihrer Befugnisse nicht ohne Weiteres zustimmen. „Dieser Entwurf wird so nicht Realität werden“, sagt Niedersachsen Innenminister Boris Pistorius, der Sprecher der SPD-geführten Bundesländer ist. „Das wäre der Einstieg in den Ausstieg aus der föderalen Polizeistruktur.“ Das geplante Gesetz schaffe Parallelzuständigkeiten, die vom Grundgesetz nicht gewollt seien. Sein Kollege aus Nordrhein-Westfalen, der CDU-Politiker Herbert Reul, urteilt positiver: „Der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium enthält durchaus interessante Ideen.“ Bei der Kommunikation müsse aber nachgebessert werden. „Wenn die Bundespolizei neue Befugnisse erhält, dann müssen wir sicherstellen, dass die Länderpolizeien über diese Maßnahmen auf dem Laufenden gehalten werden. Sonst weiß die eine Hand nicht, was die andere gerade tut.“ Armin Schuster, Innenexperte der Unionsfraktion im Bundestag, hält es für notwendig, dass die Bundespolizei bundesweit gegen Schleuser vorgehen könne, nicht aber wegen Delikten wie illegale Einreise oder unerlaubter Aufenthalt. „Das ginge mir selbst zu weit und mit den Ländern ist das sicher nicht zu machen.“

Bundespolizei, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Bundespolizei, über dts Nachrichtenagentur