Verkehrskontrollen in der Faschingszeit – Finger weg vom Alkohol

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Blitzmarathon auch in FrankenDie fünfte Jahreszeit – es ist wieder Fasching. Umzüge, ausgelassene Feten und Bälle bis in die frühen Morgenstunden. In Kostümen wird geschunkelt, gefeiert, gelacht. Es fließt reichlich Alkohol. Trotz Verkleidung sollte sich Jedermann bewusst sein, dass keine Ausnahme in Bezug auf bestehende Vorschriften gilt. Auch coole Cowboys und hübsche Prinzessinnen dürfen sich nicht alkoholisiert ans Steuer setzen.

Oft wird vergessen, dass bereits beim Überschreiten einer Promillegrenze von 0,3 der Entzug der Fahrerlaubnis drohen kann, wenn Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Beim Überschreiten von 0,5 Promille liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, die eine Geldbuße und ein Fahrverbot nach sich zieht. Bei einem Wert über 1,1 Promille drohen der Entzug der Fahrerlaubnis sowie ein Strafverfahren.
Diese Konsequenzen müssen nicht sein, nach Alkoholgenuss bleibt das Gefährt stehen. Dies gilt übrigens auch für Fahrradfahrer. Hier liegt die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei über 1,6 Promille bzw. bei festgestellten Ausfallerscheinungen auch bereits ab 0,3 Promille.

Die eigene Einschätzung trügt des Öfteren und die „paar Meter“, die man hofft ohne Polizeikontrolle nach Hause zu kommen können harte Folgen haben. Bei Verkehrskontrollen wird die Fahrtauglichkeit hinsichtlich Alkohol aber auch der Drogeneinfluss überprüft. Außerdem ist zu bedenken, dass auch die Fahrt am nächsten Morgen den Führerschein kosten kann. Wer ausgiebig bis in die Morgenstunden seinen Alkoholdurst stillt, muss mit Restalkohol rechnen! Auch viel Kaffee kann den Alkohol nicht verdünnen und eine kalte Dusche senkt den Promillespiegel nicht. Ein gut gemeinter Rat der Polizei, welche an Ihre Vernunft appelliert.