Nesselwang – Ohne Lenk- und Ruhezeitennachweis in Europa unterwegs

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tachoscheibe1Am Sonntag Abend, 28.09.2014, wurde ein 32-jähriger ungarischer Kleintransporterfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Der junge Mann lieferte Fahrzeugteile von Dänemark nach Italien. Vor Ort konnte er den Beamten keinerlei Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten der letzten Tage vorzeigen. Als Fahrer im gewerblichen Güterverkehr steht er in der Pflicht, bei einem Fahrzeuggewicht von 2,8 bis 3,5 Tonnen, die Lenk- und Ruhezeiten für den laufenden Tag und die letzten 28 Tage vorzeigen zu können. Dazu kann er ein im Fahrzeug eingebautes EG-Kontrollgerät betreiben oder ein handschriftliches Fahrtenbuch führen.

Wegen dem zu erwartenden Bußgeld dürfte der Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro bei der Polizei hinterlegen.