Memmingen – Urteil im Memminger Amok-Prozess für mittags erwartet

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Memmingen + 20.02.2013 + 13-0326

UPDATE

Das Urteil ist gefallen, der jugendliche Täter muss für vier Jahre und sechs Monate in den Jugendvollzug.

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Am Mittwoch, 20.02.2013, mittags, soll das Urteil gegen den jugendlichen Schützen vor der Großen Jugendkammer beim Landgericht Memmingen fallen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigerin haben ihre Plädoyers gehalten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Angeklagte am Tattag einen Amoklauf geplant habe. Sie zog diese Schlussfolgerung vor allem aus dem Mitführen scharfer Waffen, der Menge der Munition, die der Angeklagte mit sich führte, und aus seinen gegenüber verschiedenen Personen geäußerten Drohungen.

Bezüglich des Geschehens auf dem Sportplatz in Steinheim zeigte sie sich davon überzeugt, dass der Angeklagte in mindestens 6 Fällen den Tod von Menschen bei der Abgabe seiner Schüsse billigend in Kauf genommen habe.

Sie bejahte sowohl die Schwere der Schuld als auch das Vorliegen schädlicher Neigungen beim Angeklagten und beantragte die Verhängung einer Jugendstrafe von 5 Jahren. In rechtlicher Hinsicht beurteilte sie das Tatgeschehen als versuchten Totschlag in sechs Fällen und beantragte außerdem eine Verurteilung aus den sonst in der Anklageschrift genannten Tatbeständen wie etwa den Verstößen gegen das Waffengesetz.

Die Verteidigerin führte aus, der Angeklagte habe keinen Amoklauf geplant. Hätte er dies getan, so hätte er sowohl in der Schule als auch auf dem Sportplatz genügend Gelegenheit zum Töten gehabt.

Der Angeklagte habe sich durch die Trennung von seiner Freundin in einer Ausnahmesituation befunden und mit den Waffen in der Schule in erster Linie imponieren wollen. Eine Tötung von Menschen sei nicht seine Absicht gewesen.

Durch die versehentliche Abgabe des Schusses in der Mensa sei die Situation für ihn außer Kontrolle geraten. Aber auch bei dem späteren Geschehen in Steinheim sei es ihm nur darum gegangen, die Polizeibeamten durch die Abgabe der Schüsse auf Distanz zu halten; eine Tötung sei auch hier nicht gewollt gewesen.

Sie beantragte, im zentralen Punkt der Anklage den Angeklagten nicht wegen versuchten Totschlags, sondern nur wegen versuchter  gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen zu verurteilen.  Nach ihrem Antrag solle eine Jugendstrafe von nicht mehr als 4 Jahren verhängt werden.

In seinem Wort entschuldigte sich der Angeklagte bei allen Betroffenen für das Geschehen.

Sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigerin lobten ausdrücklich das besonnene und umsichtige Verhalten der beteiligten Polizeibeamten.