Kompromiss zu Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung steht

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach langem Streit haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss kurz vor Ende der Legislaturperiode doch noch auf die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter geeinigt. Die Änderung soll ab dem Schuljahr 2026/2027 umgesetzt werden. Vor allem bei der Finanzierung hatte es bis zuletzt Differenzen gegeben.

Der Bundestag will dem Kompromiss am Dienstag bei der letzten Sitzung der 19. Wahlperiode zustimmen, der Bundesrat soll am Freitag folgen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) begrüßte die Einigung. „Die Ganztagsbetreuung ist ein riesiger Schritt für die Eltern, um Familie und Beruf in Zukunft besser vereinbaren zu können“, sagte sie am Dienstag. Vor allem aber entstünden neue Möglichkeiten, die Bildungschancen der Kinder zu verbessern. „Denn schon im Grundschulalter werden wichtige Weichen dafür gestellt, wie sich ein Kind entwickelt.“ Die zusätzliche Zeit, die der Ganztag biete, könne genutzt werden, um jedes Kind „möglichst optimal“ zu fördern, so die Ministerin.

Spielendes Kind, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Spielendes Kind, über dts Nachrichtenagentur