COVID-19 | Memmingen: Überschreitung des Inzidenzwert von 35 – neue Massnahmen

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Die aktuelle Amtliche Bekanntmachung zur Überschreitung des Inzidenzwerts von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen.

In Memmingen wird außer für Geimpfte und von einer Covid-19-Erkrankung Genesene ab Dienstag, 24.08.2021, ein negatives Testergebnis für bestimmte Bereiche notwendig. Unter anderem für Personen die in der Innengastronomie trinken und essen wollen. Ebenso auch für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, egal ob sie öffentlich oder privat sind, diese Regel gilt außerdem für Sporthallen, Schwimmbäder und Fitnessstudios. Aktuelle Tests sind auch für Friseurbesuche, den Aufenthalt in Massagestudios und andere körpernahe Dienstleistungen Pflicht.

 

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