Memmingen | Wiedereröffnung MEWO Kunsthalle und Strigel-Museum und Antoniter-Museum

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Entsprechend den aktuell geltenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie arbeiten die MEWO Kunsthalle und das Strigel-Museum und Antoniter-Museum daraufhin, ab dem 16. März 2021 wieder für den Publikumsverkehr zu öffnen.

Seit November 2020 sind die städtischen Museen geschlossen und für das Publikum nicht zugänglich. Mit den am 3.3.2021 beschlossenen Lockerungen ist eine Öffnung unter Einhaltung der immer noch geltenden Maßnahmen zur Reduzierung der Infektionszahlen wieder möglich. Aktuell ist dies unter Berücksichtigung der Inzidenzwerte in der Stadt durchführbar.

 

MEWO Kunsthalle

Für einen Besuch der MEWO Kunsthalle ist zunächst eine telefonische Voranmeldung nötig. Sie erreichen den Empfang unter 08331-850-771 ab Montag, dem 15. März 2021, von 11 bis 17 Uhr, und danach während der regulären Öffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag von 11 bis 17 Uhr.

Die MEWO Kunsthalle eröffnet mit drei Ausstellungen. ‚Timur Lukas & Laurentius Sauer: Due Two Fries‘ (16.3. — 10.10.2021) ist ab dem 16. März ganz neu zu sehen. Die Ausstellungen ‚Heimspiel – Cornelia Renz feat. Raya Bruckenthal, Raafat Hattab & Yara Kassem Mahajena‘ (2.10.2020 — 30.5.2021) und ‚KinderKunstLabor: Stadt Land Fluss‘ (8.3.2020 — 16.5.2021) wurden durch den Lockdown verlängert.

  

Strigel-Museum und Antoniter-Museum

Strigel-Museum und Antoniter-Museum öffnen ebenfalls am 16. März 2021. Die Ausstellungen sind unter Einhaltung der weiterhin geltenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu besuchen. Eine telefonische Voranmeldung ist auch für einen Besuch der Museen im Antonierhaus verpflichtend. Der Empfang ist ab Dienstag, dem 16. März 2021 zu den jeweiligen Öffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag von 11-17 Uhr unter 08331-850-245 zu erreichen.

 

Die Anmeldungen sind notwendig, um die maximale Anzahl der Besucher*innen kontrollieren und den Besuch der Museen so kontaktarm wie möglich gestalten zu können. Darüber hinaus gelten in den Häusern weiterhin die Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.