Oberallgäu | Erpressung nach angeblichem Besuch pornografischer Seiten

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Die Masche ist bekannt. Die unbekannte Täterschaft gibt vorwiegend gegenüber Männern an, dass sie eine pornografische Seite besucht hätten und dabei gefilmt worden wären. Was nun folgt ist eine Erpressung, indem den Geschädigten mit der Veröffentlichung eines von ihnen gefertigten Videos beim Besuch der Pornoseiten gedroht wird, sollten sie nicht in Zahlung von teilweise mehreren tausend Euro leisten.

In einem bei der Polizeiinspektion Kempten im Allgäu angezeigten Fall reagierte der Geschädigte richtig, erkannte die Betrugsmasche und verneinte eine Zahlung in Höhe von 1.850 Euro, welche er in Bitcoins hätte leisten sollen. Anschließend erstattet er Anzeige bei der Polizei.