FDP Bayern – G7-Elmau – Verhältnismäßigkeit wahren, Versammlungsfreiheit gewährleisten

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26-04-2014-memmingen-demonstration-gegen-nazis-umtriebe-polizei-kundgebung-new-facts-eu_0066
Foto: Pöppel

Zum G7-Gipfel in Schloss Elmau erklärt Bayerns FDP-Generalsekretär Daniel Föst:

„Der Staat muss das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gewährleisten. Die Verkürzung des geplanten Sternmarsches auf 40 Meter ist genauso inakzeptabel wie das fadenscheinig mit Hochwassergefahr begründete Verbot eines Protestcamps. Wenn es stimmt, dass bayerische Behörden Druck auf Grundstückseigner ausgeübt haben, damit diese ihre Äcker nicht an Demonstranten vermieten, ist das ein Skandal.

Bayern hat dank der FDP seit 2010 das liberalste Versammlungsrecht Deutschlands. Die Signale aus Elmau sind ein Rückfall in alte Zeiten, als dem Staat vor allem an der Verhinderung von Versammlungen und freier Meinungsäußerung gelegen war. Natürlich müssen Ereignisse wie der G7-Gipfel entsprechend gesichert werden – dabei darf der Staat aber nicht die Verhältnismäßigkeit aus dem Auge verlieren.

Wenn die CSU im Zusammenhang mit dem Protesten ausschließlich von Krawallmachern und Ausschreitungen spricht, beschwört sie eine Eskalation geradazu herauf.

Wir müssen die Anliegen der Demonstranten nicht teilen, aber sie haben das Recht, sie zu artikulieren und sich friedlich zu versammeln. Das sind Grundpfeiler jeder freien Gesellschaft und auch der Bundesrepublik Deutschland.

Grundsätzlich muss sich die Regierung fragen lassen, ob Elmau wirklich der geeignetste Ort für den G7 Gipfel ist. Kosten und Aufwand stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen der Veranstaltung.“