Tipps der Polizei zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

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Sylvester 2011/2012 | 31.12.2011 | 11-1702

imagesZahlreiche Menschen werden das kommende neue Jahr wieder mit einem Feuerwerk begrüßen. Leider müssen zum Jahreswechsel aber auch oftmals die Rettungsdienste, Feuerwehr und die Polizei ausrücken, um Verletzte zu behandeln oder Brände zu löschen, die durch leichtfertiges Hantieren mit Feuerwerkskörpern entstanden sind. Die größte Gefahr hierbei droht von selbst hergestellten Explosivstoffen oder „Wirksätzen“, die aus Feuerwerkskörpern entnommen wurden. Sie sind unberechenbar. Zum Teil extrem gefährlich sind auch Feuerwerkskörper, die illegal aus dem Ausland eingeführt wurden und vielfach nicht den im Inland geltenden Vorschriften entsprechen.

Im Kreis wurden in den vergangenen Jahren im Umgang mit Feuerwerkskörpern zwar keine Personen schwer verletzt, dennoch reichte die Palette der Einsätze von brennenden Hecken und Papiercontainern bis hin zu gesprengten Briefkästen und anderen Sachbeschädigungen. 

Die Polizei nimmt den bevorstehenden Jahreswechsel deshalb zum Anlass, einige Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörper zu geben und auch auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen.

Im Gegensatz zu Kleinstfeuerwerk der Kategorie F 1 (frühere Bezeichnung: Klasse I), das an Personen ab 12 Jahre abgegeben werden darf und das ganze Jahr über gekauft und auch abgebrannt werden kann, dürfen die zu Silvester vornehmlich verwendeten Knaller der Kategorie F 2 (frühere Bezeichnung: Klasse II) ohne Ausnahmegenehmigung nur in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember verkauft und nur an Silvester und Neujahr von Personen über 18 Jahren abgebrannt werden. Hierzu zählen insbesondere Kanonenschläge, Raketen und Luftheuler. Die Weitergabe derartiger Feuerwerkskörper an Kinder oder Jugendliche ist auch gegen Vorlage einer Vollmacht nicht erlaubt. Grundsätzlich untersagt ist das Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- sowie Altenheimen!

Der Polizei ist sehr daran gelegen, dass Sie ohne unliebsame Überraschungen ins neue Jahr 2012 starten und gibt deshalb folgende Tipps zum bevorstehenden Silvesterfeuerwerk: 

Lesen und beachten Sie die auf dem Feuerwerkskörper oder der Verpackung angebrachte Gebrauchsanweisung.

Zünden Sie Artikel, die nur zur Verwendung im Freien bestimmt sind, weder im Haus noch in der Nähe offener Fenster.

Für alle Feuerwerkskörper gilt: Nach dem Anzünden wegwerfen!

Schießen Sie Raketen nur aus feststehenden Flaschen steil nach oben und wählen Sie die Schussrichtung so, dass keine Personen oder Objekte gefährdet werden.

Werfen Sie keine Feuerwerkskörper auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände.

Finger weg von Versagern, so genannten Blindgängern! Versuchen Sie keinesfalls diese erneut zu zünden, denn eine kürzere Zündschnur ist gleichbedeutend mit einer kürzeren Abbrennzeit.