Kaufbeuren | 16.06.2011 | 11-325

Die Bundespolizei warnt davor, dass Gegenstände, die von einem Zug erfasst werden, durch die Beschleunigung zu lebensgefährlichen Geschossen werden können. Das Ablegen von Gegenständen auf die Gleise ist kein Streich, sondern ist eine gefährliche Straftat.
Die Ermittlungen zu dem gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr wurden von der Bundespolizei, Revier Kempten, Telefon 0831/5407980, geführt. Um Hinweise wird gebeten.