Bayerisches Innenministerium stellt klar – kein Verbot der „Cold Water Challenge“-Aktivitäten der Feuerwehren

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cold water challenge Feuerwehr 2014Das Bayerische Innenministerium stellt klar:
Kein staatliches Verbot von ‚Cold water challenge 2014‘    

In Internetportalen und verschiedenen Online- und Printmedien wird fälschlich behauptet, das Bayerische Innenministerium habe die ‚cold water challenge 2014‘, einen Wettbewerb von Feuerwehren verboten. Das ist falsch. Das Bayerische Innenministerium hat zu keinem Zeitpunkt zur ‚cold water challenge‘ negative Empfehlungen oder Verbote ausgesprochen.

Da Feuerwehren kommunale Einrichtungen sind, liegt die Zuständigkeit ohnehin allein bei den Gemeinden. Deshalb hat der Kommunale Unfallversicherungsverband Bayern als Versicherungsträger der Gemeinden diese darauf hingewiesen, dass die Teilnahme von Feuerwehrleuten an der Veranstaltung keinen Feuerwehrdienst darstellt und deshalb nicht versichert ist.