Biberach – Partypass ersten Platz beim Ideenwettbewerb in Sigmaringen

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Landratsamt Biberach | 03.08.2011 | 278/2011

278_-_Partypass_erhalt_den_ersten_PreisSeit der Änderung des Personalausweisgesetzes stehen Veranstalter vor der Frage, wie die Jugendschutzbestimmungen weiterhin sinnvoll und ohne viel Aufwand umsetzbar sind. Der Landkreis Sigmaringen schrieb darum den Wettbewerb „Ideen für den Jugendschutz“ aus, bei dem die beste Idee für einen gut funktionierenden Jugendschutz bei Veranstaltungen prämiert werden sollte. Veranstalter über die Landkreisgrenzen Sigmaringens hinaus konnten ihre Ideen einreichen. Den ersten Preis in Höhe von 300 Euro erhielt nun der Kommunale Präventionspakt des Landkreises Biberach (KOMM) für den im Landkreis Biberach bereits eingeführten „PartyPass“.

Michael Demuth, erster Vorsitzender des Stadtjugendrings Laupheim, reichte das Konzept des Partypasses in Abstimmung mit dem Kommunalen Präventionspakt (KOMM) ein. Michael Demuth war von Anfang an bei der Entwicklung des Partypasses dabei.

Der Vorsitzende des Forums „Jugend, Soziales, Prävention“ im Landkreis Sigmaringen, Erster Landesbeamter Rolf Vögtle, überreichte in den vergangenen Tagen den ersten Preis an Michael Kahle vom Stadtjugendring Laupheim, der in Vertretung von Michael Demuth bei der Preisverleihung erschien. „Überzeugt hat uns vor allem, dass es sich beim PartyPass nicht nur um eine Idee handelt; der PartyPass wurde im Landkreis Biberach bereits seit ein paar Wochen getestet und für gut befunden“, erläuterte Rolf Vögtle bei der Preisverleihung.

 

Zum Hintergrund

Der PartyPass kann im Internet unter der Adresse www.partypass.de (kostenlos) heruntergeladen und ausgedruckt werden. Es handelt sich um einen Ausweis mit den persönlichen Daten des Inhabers, der – wie früher der Personalausweis – an der Eingangskontrolle der Veranstaltung abgegeben werden muss. Der Veranstalter behält so den Überblick über die noch anwesenden Minderjährigen bei seiner Veranstaltung. Um 24 Uhr werden die Minderjährigen gebeten, das Fest zu verlassen und ihren Partypass abzuholen. Ein nicht rechtzeitig abgeholter PartyPass wird vom Veranstalter an das Bürgermeisteramt übergeben, das die Veranstaltung genehmigt hat. Es folgt ein Gespräch mit den Eltern.

 

Die Einlasskontrolle bei der Veranstaltung vergleicht die Daten auf dem PartyPass mit denen des amtlichen Ausweises. Wenn er falsch ausgefüllt ist, wird der PartyPass einbehalten. Der Jugendliche darf die Veranstaltung nicht besuchen.

Die Verantwortlichen für den Kommunalen Präventionspakt im Landkreis Biberach  gehen davon aus, dass sich der PartyPass schnell im Landkreis und auch in ganz Baden-Württemberg etablieren wird. Mit der Internetplattform www.partypass.de wurde die Voraussetzung für einen landesweiten Einsatz geschaffen. Hier gibt es auch weitere Informationen für Jugendliche, Eltern und Veranstalter.

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