Landratsamt Unterallgäu | Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung: Geänderte Regelungen

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Veterinäramt informiert zu Tierarzneimittelgesetz – ausführliche Internetseite eingerichtet

Landwirte und Tierärzte, die Antibiotika einsetzen, müssen sich an Vorschriften halten – auf geänderte Regelungen bei der Dokumentation weist das Unterallgäuer Veterinäramt hin. Zum Hintergrund: Der steigende Einsatz von Antibiotika wird mit verantwortlich gemacht für die Ausbreitung multiresistenter Keime. Deshalb wurde im Jahr 2014 ein Antibiotika-Minimierungskonzept ins Leben gerufen, mit dem Ziel, den Verbrauch dieser Stoffe im Bereich der Tiermedizin deutlich und nachhaltig zu verringern.

Im Mittelpunkt stand bislang die Haltung von Masttieren. „Auf Grundlage einer Evaluierung wurde jetzt der Schwerpunkt des Konzepts ausgeweitet, beispielsweise auf den Bereich der Milchviehhaltung und andere Nutzrichtungen“, erklärt Veterinäramtsleiter Dr. Alexander Minich. Geändert haben sich zudem die Regeln zu den verpflichtenden Meldungen: Mussten bis dato Landwirte regelmäßig entsprechende Verbrauchsdaten melden, ist das nun Aufgabe der Tierärzte. „Vereinfacht gesagt: Landwirte melden ab sofort, welche Art von Nutztieren sie halten, die Tierärzte, wieviel Antibiotika sie verabreicht haben“, erklärt der Veterinäramtsleiter. Die Daten werden dann zentral zusammengeführt und ausgewertet. Ziel bleibt weiterhin, bei hohen Antibiotika-Verbräuchen Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Da die neuen Regeln sich wesentlich von den bisherigen unterscheiden, hat das Veterinäramt auf der Internetseite des Landratsamts nun in der Rubrik Tierarzneimittel weitere Informationen als Hilfestellung eingestellt. Die Regierung von Schwaben bietet im März für Tierhaltende kostenfreie Online-Veranstaltungen an, ein Link zu den Terminen steht ebenfalls auf der Internetseite unter www.unterallgaeu.de/tierarzneimittel.