COVID-19 | Im Landkreis Unterallgäu gelten ab Sonntag Hotspot-Regelungen

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Ab Sonntag, 07.11.2021, gilt der Landkreis Unterallgäu als Hotspot-Region. Das bedeutet: Es gelten strengere Corona-Regeln, unter anderem gilt wieder FFP2-Maskenpflicht und in vielen Bereichen die 2G-Regel.

Am Samstag, 6. November, erscheint unter www.unterallgaeu.de/amtsblatt die entsprechende Bekanntmachung, die ab dem darauffolgenden Tag gilt. Das bedeutet, im Unterallgäu gelten ab Sonntag die Regeln entsprechend der roten Stufe der Krankenhausampel. Der Grund: Im Leitstellenbereich der Region Donau-Iller sind über 80 Prozent der zur Verfügung stehenden Intensivbetten ausgelastet. Zeitgleich liegt die 7-Tage-Inzienz im Unterallgäu über 300.

Die regionale Hotspot-Regelung bedeutet:

  • In Bereichen, in denen bislang eine medizinische Maske getragen werden musste, muss jetzt stattdessen eine FFP2-Maske getragen werden. Für Kinder und Jugendliche gelten hiervon Ausnahmen – Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Masken.
  • Einrichtungen, Veranstaltungen et cetera, die bislang nach 3G-Regeln zugänglich waren, sind ab Sonntag nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich, nicht mehr für Getestete. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier greift die 3G-plus-Regel, sprich: Der Zugang ist möglich für Geimpfte, Genesene und Personen mit negativem PCR-Test. Für außerschulische Bildungsangebote und berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten müssen die Mitarbeiter geimpft oder genesen sein oder sich zweimal pro Woche einem Schnelltest unterziehen. Das gilt außerdem für alle Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt zu anderen Personen haben, allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.