Selbsttests gegen das Coronavirus | Bei positivem Ergebnis muss ein PCR-Test folgen

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Ab sofort ist es möglich, sich mit Selbsttests auf das Coronavirus zu testen. Die ersten Tests sind teilweise schon im Handel, weitere sollen folgen. Der Landkreis Neu-Ulm begrüßt die Ausweitung der Testmöglichkeiten. Wer einen Selbsttest vornimmt, sollte im Falle eines positiven Ergebnis unbedingt Folgendes beachten:

  • Das Ergebnis des Selbsttests auf das Coronavirus ist positiv.
  • Begeben Sie sich umgehend in Quarantäne. Vermeiden Sie so weit es möglich ist, Kontakte zu anderen Personen, die im selben Haushalt leben (z. B. Mahlzeiten getrennt einnehmen, Aufenthalt in getrennten Räumen).
  • Eine Meldung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) hat nicht zu erfolgen.
  • Lassen Sie so schnell wie möglich einen PCR-Test vornehmen. Hierfür können Sie die Quarantäne verlassen.
  • PCR-Tests nehmen das Testzentrum des Landkreises Neu-Ulm sowie niedergelassene Ärzte vor. Auch der ärztliche Bereitschaftsdienst kann unter der Telefonnummer 116 117 kontaktiert werden. Eine Anmeldung im Testzentrum ist erforderlich unter https://landkreis.neu-ulm.de/de/Corona-Testzentrum.html. Bei Testungen über den Hausarzt, diesen bitte unbedingt vorher telefonisch kontaktieren. Personen mit Krankheitssymptomen werden im Testzentrum nicht getestet. In diesem Fall bitte Kontakt mit dem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117) aufnehmen.
  • Ist das Ergebnis des PCR-Tests negativ, kann die Quarantäne wieder eigentständig verlassen werden.
  • Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, müssen Sie weiterhin in Quarantäne bleiben. Sie gelten dann als bestätigter Fall und werden vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) kontaktiert und erhalten einen Quarantäne-Bescheid.

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#Allgemeinverfuegungen

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html