COVID-19 | Meldung von Grenzgängern aus Tirol oder Tschechien an die Stadtverwaltung Kaufbeuren

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Seit Montag, 15.02.2021, gelten aufgrund der Einstufung von Tschechien und Tirol als Virusvariantengebiet verschärfte Einreisebestimmungen. Laut der Mitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) gibt es für Grenzgänger aus diesen Ländern nur sehr begrenzte Ausnahmen, welche die Einreise nach Deutschland ermöglichen. Ab Mittwoch, den 17.02.2021, wird die Bundespolizei nur noch Grenzgängern den Grenzübertritt erlauben, die über den Nachweis des vorgeschriebenen negativen Coronatests und eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde verfügen. Bis dahin gilt eine Übergangsphase.

So können Grenzgänger, die eine negative Corona-Testbescheinigung sowie eine Kopie ihres Arbeitsvertrages vorweisen und glaubhaft machen können, eine systemrelevante Tätigkeit auszuüben, nach Deutschland einreisen.

Die Stadtverwaltung Kaufbeuren erstellt eine Liste der betroffenen systemrelevanten Betriebe, welche am Dienstag an das Bundesinnenministerium übermittelt wird.

Wir bitten Sie daher systemrelevante Mitarbeiter*innen, welche Grenzgänger aus Tirol oder Tschechien sind, an corona@kaufbeuren.de bis spätestens Dienstag, 16.02.2021, um 09:00 Uhr, zu melden.

Bitte nennen Sie den Namen der Firma / des Betriebes, sowie den Namen des Mitarbeiters und dessen systemrelevante Tätigkeit.

Welche Branchen unter den Begriff „systemrelevant“ fallen, ergibt sich aus den Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des COVID-19-Ausbruchs der Europäischen Kommission vom 30. März 2020.

Demnach muss Personen ein ungehinderter Zugang zu ihrem Arbeitsplatz gewährt werden, wenn sie insbesondere folgende Berufe ausüben:

  • Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte
  • Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen
  • wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor
  • Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie
  • Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung
  • akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Informations- und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung
  • Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie- und Elektrotechniker
  • Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten
  • ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker)
  • Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete
  • Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/Katastrophenschutzkräfte
  • Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal
  • Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter)
  • Arbeitskräfte im Verkehrssektor, insbesondere: Personenkraftwagen-, Kleintransporter- und Kraftradfahrer, Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU- Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern
  • Linienflugzeugführer
  • Schienenfahrzeugführer, Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von Infrastrukturbetreibern, das mit der Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist
  • Arbeitskräfte in der See- und Binnenschifffahrt
  • Fischer
  • mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen.