COVID-19 | Neue Regelungen ab dem 09. Dezember 2020 im Landkreis Neu-Ulm

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Ab dem 09. Dezember 2020 gelten in Bayern noch einmal erweiterte Maßnahmen, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Das bedeutet – nach Inkrafttreten der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – für den Landkreis Neu-Ulm folgende zusätzliche Regelungen:

Landesweite Ausgangsbeschränkung: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch mit triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere:

  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
  • die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe
  • Blutspenden,
  • Versorgungsgänge, der Einkauf in den geöffneten Geschäften und der Besuch der geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inklusive Weihnachtsbesorgungen),
  • der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht),
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen,
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen in engem Kreis,
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit einem anderen Hausstand, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird,
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren,
  • der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen und sonstigen Ausbildungsstätten,
  • Ämtergänge,
  • die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften
  • die Teilnahme an zulässigen Versammlungen nach dem BayVersG.

Für die Weihnachtsfeiertage gibt es vom 23. bis 26. Dezember Sonderregelungen. Während dieser vier Tage ist der gemeinsame Aufenthalt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und weiteren Personen erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht). Ab dem 27. Dezember und damit für Silvester gelten diese Sonderregelungen nicht mehr.

Bei Gottesdiensten besteht Maskenpflicht auch am Platz und ein Gesangsverbot.

Es besteht eine durchgängige Maskenpflicht für alle Beteiligten bei Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz.

Der Konsum von Alkohol ist in Innenstädten und an sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt.

Des Weiteren gilt für den Landkreis Neu-Ulm voraussichtlich ab dem 09. Dezember 2020 eine erweiterte Ausgangssperre. Eine gesicherte Aussage hierzu kann erst getätigt werden, wenn die Regierung die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht hat und die Verordnung in Kraft getreten ist. Der Landkreis Neu-Ulm hat in den vergangenen Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern mehrmals überschritten und war – auch wenn die 7-Tage Inzidenz heute laut Robert Koch-Institut bei 197,5 liegt – nicht sieben Tage in Folge unter dem Wert von 200 geblieben. Deshalb ist davon auszugehen, dass ab dem 09. Dezember 2020 in der Zeit von 21:00 bis 5:00 Uhr das Verlassen der eigenen Wohnung nur zulässig ist, wenn ein triftiger Grund vorliegt.

Darüber hinaus findet Distanzunterricht an allen beruflichen Schulen sowie ab der Jahrgangsstufe 8 statt. Ausgenommen sind die Förderschulen und das letzte Schuljahr der jeweiligen Schulart. Von der 1. bis zur 7. Jahrgangsstufe wird an allen Schulen der Präsenzunterricht beibehalten. Das staatliche Schulamt hat die jeweiligen Schulleitungen hierzu informiert.

Des Weiteren ist vorgesehen, dass  das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erneut den Katastrophenfall ab dem 09. Dezember 2020 ausruft. Dies hat zur Folge, dass insbesondere die Verteilung von Krankenhausbetten sowie die Verlegung von Patientinnen und Patienten besser koordiniert werden kann. Des Weiteren wird die bisherige Koordinierungsgruppe Corona wieder als erweiterte Führungsgruppe Katastrophenschutz (eFüGK) zusammenkommen. Deren Vertreterinnen und Vertreter hatten sich in den vergangenen Monaten nach Beendigung des ersten Katastrophenfalls als Koordinierungsgruppe Corona getroffen. Ihr gehören neben Verantwortlichen des Landrats­amtes auch Vertreter der Kliniken, der niedergelassenen Ärzte, der Hilfsorganisationen, des staatlichen Schulamts, der Kommunen und weitere Beteiligte an. In dieser Runde werden die aktuelle Lage im Landkreis sowie die weitere Planung und Umsetzung von Maßnahmen besprochen.

Alle zum jetzigen Zeitpunkt bekannten Regelungen zu den neuen Maßnahmen gibt es im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 06.12.2020.

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-dezember-2020/?seite=1617