Bayern – Zuständigkeitsänderungen beim Wohngeld

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bayern rauteSeit 1. Januar 2015 sind Wohngeldanträge in Bayern direkt an die Landratsämter und kreisfreien Städte zu senden. Wir haben für Sie die neuen Antragsformulare sowie Informationen zu den Zuständigkeitsänderungen zusammengestellt.

Mit dem Wohngeld trägt der Freistaat Bayern dazu bei, einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Seit dem 1. Januar 2015 sind in Bayern Wohngeldanträge direkt an die über die Anträge entscheidenden Landratsämter und kreisfreien Städte zu senden. Gehen bei kreisangehörigen Gemeinden noch Anträge ein, können sie diese unbearbeitet an die Wohngeldbehörden in den Landratsämtern weiterleiten. Die melderechtlichen Daten prüfen die Wohngeldbehörden nun selbst. Dadurch, dass die Anträge unmittelbar bei der Behörde eingehen, die zu entscheiden hat, ist eine zügigere Bearbeitung möglich; die Verfahren werden verkürzt. Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit wird den Gemeinden empfohlen, weiterhin Antragsformulare bereitzuhalten. Die Wohngeldanträge sind im Internet abrufbar und können auch am Bildschirm ausgefüllt werden. Zudem sind sie bei dem Landratsamt beziehungsweise bei der kreisfreien Stadt erhältlich, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.

Wohngeldangelegenheiten: Zentrale Widerspruchsbehörde für ganz Bayern

Legen Bürger gegen die Entscheidung der Wohngeldbehörde Widerspruch ein, so ist künftig die Regierung von Unterfranken für sämtliche Widerspruchsverfahren in ganz Bayern zuständig. Auch die Festlegung der Regierung von Unterfranken als zentrale Widerspruchsbehörde und Fachaufsichtsbehörde in Wohngeldangelegenheiten soll Synergieeffekte bewirken und so die staatlichen Verfahren beschleunigen.

Weitere Verbesserungen für Menschen mit niedrigem Einkommen

Staatsminister Herrmann sind zudem weitere Verbesserungen der Wohngeldleistungen wichtig: „Wohnraum muss auch für Menschen mit niedrigerem Einkommen bezahlbar bleiben. Bayern setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass wieder mehr Menschen diesen staatlichen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten können und vor allem dort, wo die Mieten stark gestiegen sind, auch die Wohngeldbeträge erhöht werden. Der Koalitionsvertrag, der Verbesserungen bei den Wohngeldleistungen vorsieht, muss baldmöglichst umgesetzt werden.“ Zu dem Gesetzentwurf hat das Bundesbauministerium nun die Länderanhörung eingeleitet; das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.