Elternbefragung – Ist die Kindertagesbetreuung im Ostallgäu ausreichend?

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Landratsamt Ostallgäu | 09.01.2012 | 12-0062

Mit dieser Frage beschäftigen sich ab 09. Januar 2012 die Ostallgäuer Gemeinden in einer Gemeinschaftsaktion mit dem Landratsamt. Basis dafür ist das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), das ab 2013 für alle Eltern von Kindern ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz vorsieht. Damit wurden die Kommunen verpflichtet, örtliche Bedarfsplanungen durchzuführen und die eigenen Angebote zu überprüfen. Bereits im Jahr 2006 wurde eine landkreisweite Erhebung bei den Eltern durchgeführt. Eine solche Befragung wird jetzt wiederholt.
Jugendplanerin Anja Mayr: „Ab dem 09.01.2012 werden etwa 8.000 Ostallgäuer Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren stichprobenartig befragt. Eltern von Kindern unter 3 Jahren erhalten den Fragebogen per Post. Die weiteren Fragebögen werden über die Kindergärten und Schulen verteilt.“ Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich freiwillig und anonym. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich zur Planung der bedarfsgerechten Weiterentwicklung von Angeboten und Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung ausgewertet. Die Auswertung der Daten übernimmt der Landkreis für alle Kommunen. Die Ergebnisse werden bis Sommer 2012 für jede einzelne Gemeinde vorliegen.
Anja Mayr: „Eine rege Teilnahme der Eltern ist uns sehr wichtig. Nur wenn die Elternwünsche zur Betreuung in Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagespflege konkret benannt werden, können die Gemeinden und der Landkreis sinnvoll planen.“

Im Hinblick auf die Betreuung von unter Dreijährigen hat sich in den letzten Jahren viel getan. Es gibt mittlerweile ein flächendeckendes Netz an Betreuungsplätzen. Natürlich sind den Bemühungen der Gemeinden bei einem weiteren Ausbau auch finanzielle Grenzen gesetzt. Neue Angebotswünsche werden nach Auswertung der Bögen hinsichtlich ihrer Finanzierbarkeit überprüft. Deshalb sind in den Fragebögen bereits die Richtwerte eines möglichen Elternbeitrags zur Information genannt.