Landratsamt Neu-Ulm | Biosicherheitsmaßnahmen gegen Geflügelpest angeordnet

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Bayernweit werden einheitliche Maßnahmen umgesetzt

Aufgrund von Nachweisen der Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland und Bayern werden ab sofort bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Dies hat das Bayerische Umweltministerium veranlasst. Die erforderlichen Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich. Grundlage ist eine zentrale Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Das Landratsamt Neu-Ulm gibt die Maßnahmen am 10.12.2021 in einer Allgemeinverfügung bekannt. Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 11.12.2021 in Kraft.

Neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen regelt die Allgemeinverfügung weitere vorbeugende Maßnahmen wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben. Darüber hinaus besteht ein Fütterungsverbot von Wildvögeln, hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel. Singvögel sind von dem Fütterungsverbot ausgenommen.

Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden werden, um eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen zu verhindern. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen bereits jetzt vorsorglich mit einem engmaschigen Netz soweit wie möglich überspannt werden.

Aktuell sind in Bayern insgesamt drei Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 280 Fälle festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Zudem hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kürzlich einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern im Landkreis Erding bestätigt.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt. Bürgerinnen und Bürger sollten tote oder kranke Tiere nicht berühren oder einsammeln. Funde im Landkreis Neu-Ulm sind dem Veterinärdienst Neu-Ulm unter folgender Nummer zu melden: 0731 7040-70106.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es unter:

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/