COVID-19 | Coronavirus – Regelungen im Land-kreis Neu-Ulm ab 12. April 2021

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Der Ministerrat hat in seiner letzten Kabinettssitzung die Verlängerung bestehender Regelungen sowie Neuregelungen von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Dabei spielen unter anderem auch die Werte der 7-Tage-Inzidenz eine entscheidende Rolle. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Neu-Ulm beläuft sich heute (08.04.2021) laut Robert Koch-Institut auf 87,9.

Für den Landkreis Neu-Ulm gelten ab Montag, 12.04.2021 folgende Neuerungen:

  • Die bislang geplanten weiteren Öffnungsschritte bei einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben weiter bis zum 26. April 2021 ausgesetzt.
  • Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen.
  • Für die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels gilt: Aufgrund der aktuellen Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm zwischen 50 und 100 sind nur Einkaufs-Angebote nach vorheriger Terminvereinbarung („Click & Meet“) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.
  • Schulen: Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gilt für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Diese Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.

Genauere Informationen und weitere Details sind erst möglich, sobald das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen hat und diese in Kraft getreten ist.

Bis auf Weiteres gelten im Landkreis Neu-Ulm die Regelungen laut der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100. Alle aktuellen Regelungen für den Landkreis Neu-Ulm sind unter https://landkreis.neu-ulm.de/de/bayernweite-regeln.html zu finden.