Stadt Memmingen | Historische Baustruktur wird geschützt

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Stadtrat beschließt Erhaltungssatzung „Entlang des Stadtgrabens“

 

Die Erhaltungssatzung „Entlang des Stadtgrabens“ zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart im Bereich der 1. Stadterweiterung außerhalb der Stadtmauern sowie dem Erhalt des Straßenbildes wurde durch die Mitglieder des Stadtrats beschlossen. Das knappe Abstimmungsergebnis mit 20 zu 16 Stimmen für die Satzung zeigte dabei, wie differenziert die Entscheidung gesehen wurde.

 

Insgesamt drei Ensembles alter Stadtvillen am Stadtgraben umfasst die Erhaltungssatzung. Zum einen Teilbereich A Königsgraben an den Einmündungen Illerstraße, Gabelsbergerstraße, zum anderen Teilbereich B Königsgraben an der Einmündung Zeppelinstraße und den dritten Teilbereich C am Mulzergraben.

Um den Charakter des Gesamtquartiers bestmöglich zu erhalten und damit dem schleichenden Verlust an Identität entgegenzuwirken, wurde bereits vom Gestaltungsbeirat im Oktober 2022 empfohlen, geeignete planungsrechtliche Instrumente zu prüfen. Nachdem auch der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss im Juli 2023 eine Empfehlung zum Satzungsbeschluss aussprach, gab es im November eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer. Die finale Behandlung im Dezember-Plenum war nötig, weil die Zurückstellung einer Bauvoranfrage zum Jahresende ausläuft.

Mit Beschluss für die Satzung steht der Erhalt der bestehenden städtebaulichen Struktur im Vordergrund. Somit sind zukünftig bei Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden in den genannten Geltungsbereichen wesentliche architektonische Merkmale zu erhalten, Abbrüche sind generell genehmigungspflichtig. Ebenso sind bei Neubauten die charakteristischen Merkmale des Baubestandes zu übernehmen. Zur Wahrung der städtebaulichen Struktur sind der Erhalt der Körnung in Form von Einzelbaukörpern mit typischen straßenseitigen Fassadenlängen und die damit verbundene prozentuale Überbauung der Flurstücke mit entsprechenden Gartenanteilen von großer Bedeutung.

 

Die Erhaltungssatzung „Entlang des Stadtgrabens“ zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart im Bereich der 1. Stadterweiterung außerhalb der Stadtmauern betrifft die Teilbereiche A, B und C. – Grafik: Stadtplanungsamt Memmingen