Stadt Memmingen | Verwaltung erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest

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Zum Schutz vor der Geflügelpest erlässt die Stadt Memmingen erneut eine Allgemeinverfügung.

Alle privaten sowie gewerblichen Tierhalter mit bis zu einschließlich 1.000 Tieren haben sicherzustellen, dass die Stallungen gegen unbefugtes Betreten gesichert sind sowie die Stallungen und Gerätschaften genauestens gereinigt und desinfiziert werden. Genaue Anweisungen stehen in der Verfügung. Zusätzlich sind Ausstellungen und Märkte mit Geflügel im Stadtgebiet verboten.

 

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