COVID-19 | Memmingen: Inzidenzwert über 100 – neue Regelungen ab Montag

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In der Stadt Memmingen ist der maßgebliche Inzidenzwert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten worden. Aufgrund dieser Überschreitung gelten ab Montag, 30.08.2021, die Regeln der 13. BayIfSMV, die an die Voraussetzung geknüpft sind, dass die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt.

Insbesondere weist die Stadt Memmingen auf Folgendes hin:

  • Gottesdienste: Bei öffentlich zugänglichen Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie bei Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften ist Gemeindegesang untersagt.

  • Schulen: Wenn im Präsenzunterricht der Mindestabstand von 1,5 m nicht durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, findet Wechselunterricht statt.

  • Tagesbetreuungsangebote: Die Einrichtungen dürfen nur öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.

  • Hochschulen: Die bei Präsenzveranstaltungen in Gebäuden zulässige Höchstteilnehmerzahl bemisst sich einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.

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