COVID-19 | Memmingen: Regelungen für eine Inzidenz über 25

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Regelungen für eine Inzidenz über 25 – In der Stadt Memmingen wurde der maßgebliche Inzidenzwert von 25 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten. Aufgrund dieser Überschreitung gelten ab dem 21.08.2021 diejenigen Regelungen der 13. BayIfSMV, die an die Voraussetzung geknüpft sind, dass die 7-Tage-Inzidenz über 25 liegt. Insbesondere weist die Stadt Memmingen auf folgende Regelungen für die Schulen hin (Näheres regeln die jeweiligen Vorschriften der 13. BayIfSMV): Für Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts am Sitzplatz.

Auch wenn derzeit in Bayern Sommerferien sind, muss diese Bekanntmachung von der Stadt Memmingen veröffentlicht und kommuniziert werden.

 

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