COVID-19 | Stadt Memmingen: Unechte Einbahnregelung für den Weinmarkt – Maskenpflicht – ÖPNV – Wochenmarkt – Beerdigungen

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Unechte Einbahnregelung für den Weinmarkt

In Absprache mit Straßenverkehrsamt, Tiefbauamt, Gesundheitsamt und Oberbürgermeister Manfred Schilder wird der Weinmarkt und der Roßmarkt ab Samstag 25. April, um 6 Uhr zu einer unechten Einbahnstraße erklärt. Die Einfahrt von Westen (über den Schweizerberg) her ist dann nicht mehr zulässig. Der Verkehr kann somit nur noch von der Maximilianstraße kommend die beiden Plätze passieren. Der Linienverkehr und Radfahrende dürfen jedoch weiterhin in beide Richtungen fahren. Die Straße Im Klösterle wird ab diesem Zeitpunkt nur noch vom Schrannenplatz aus befahrbar sein. Die Amtsleitungen sind sich einig, dass diese Regelung die Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhen wird, da aufgrund der Vorschriften zur aktuellen Corona-Pandemie vermehrt Kunden der dort ansässigen Einzelhändler warten. „Wir wollen mit dieser Beschluss den Menschen den nötigen Platz geben, um bei ihrem Einkauf die Abstandsregelungen einhalten zu können“, so Oberbürgermeister Schilder.

Öffentlicher Personennahverkehr

Nachdem die bayerische Staatsregierung entschieden hat, ab dem 27. April einen eingeschränkten Schulbetrieb für Abschlussklassen durchzuführen, wird zum gleichen Zeitraum auch der ÖPNV sukzessive hochgefahren.

Die Fahrpläne im Stadtverkehr werden in einem ausgeweiteten Sonderfahrplan „Corona“ durchgeführt, besonders werden die Schülerverbindungen morgens und mittags gewährleistet, um eine stabile Grundversorgung sicherzustellen. Die Regionalbuslinien des Verkehrsverbundes Mittelschwaben (VVM), sowie die Buslinien aus Baden-Württemberg verkehren regulär nach dem Fahrplan wie an Schultagen. Rückfahrten an Nachmittagen können gegeben falls nach Absprache, je nach Bedarf, entfallen. Wir bitten dazu direkt mit den zuständigen Busunternehmen in Kontakt zu treten.

Die Informationen über die Schulbusse im freigestellten Schülerverkehr erhalten Sie direkt bei den betroffenen Schulen. Der Regelfahrplan in allen Linienbussen soll ab dem 11.05.2020 wieder aufgenommen werden.

Folgende Regeln ab dem 27.04.2020 sind im ÖPNV zu beachten:

  • Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung von Personen ab dem siebten Lebensjahr bei Benutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und den hierzu gehörenden Einrichtungen wie Bahnhöfen.

  • Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrgäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, nicht mehr in öffentlichen Nahverkehrsmitteln befördert werden.

  • Der Fahrscheinverkauf in den Bussen wurde wieder aufgenommen, wenn es die Schutzvorkehrungen in den Bussen ermöglichen.

  • Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand muss eingehalten werden.

 

Beerdigungen/Trauerfeiern

Folgende Änderung tritt in Kraft: Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind wieder möglich. Die Türen der Aussegnungshalle müssen jedoch geöffnet bleiben. Es gilt der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern, zusätzlich müssen die Trauernden einen Mund-und-Nasen-Schutz tragen.

 

Maskenpflicht auch auf den Wochenmärkten

Das Tragen einer Bedeckung für Mund und Nase wie sie im Einzelhandel und im ÖPNV ab Montag, 27. April, vorgeschrieben ist. Beim Einkauf auf dem Memminger Wochenmarkt gilt keine Maskenpflicht, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird aber empfohlen.