Memmingen – Städtischer Bauhof für den Winter bereit

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Memmingen | 07.11.2011 | 11-1350

Im Bauhof laufen die Vorbereitungen für die Wintersaison auf Hochtouren. Die Vorratslager sind mit etwa 1.200 Tonnen Streusalz gefüllt, 31 Räumfahrzeuge und mehr als 40 Handräumer sind einsatzbereit. Denn wenn der erste Schnee fällt, muss der Bereitschaftsdienst insgesamt rund 280 Kilometer Straßen, 100 Kilometer Rad- und Gehwege, 30 Bushaltestellen und mehr als 20 Parkplätze räumen.

2011-11-07 Winterdienst

„Der Bereitschaftsdienst des Bauhofs wird durch die Stadtgärtnerei, das Sportamt und private Vertragsfahrer unterstützt“, erklärt Tiefbauamtsleiter Ingo Mnich. Genau das Richtige für Frühaufsteher, denn bei Schneefall oder Straßenglätte beginnt der Räum- und Streudienst unter der Woche spätestens um 4 Uhr. „Bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs um 6:30 Uhr sollten die Haupt- und Zufahrtsstraßen in Memmingen geräumt und Gefällestrecken auch gestreut sein“, sagt Mnich. Dass es im Winter trotzdem immer mal wieder zu Verkehrsbehinderungen komme, lasse sich nicht vermeiden. Der Tiefbauamtsleiter wirbt um Verständnis: „Bei extremen Witterungsverhältnissen oder wenn der Schneefall erst während des Berufsverkehrs einsetzt, kann es schon mal vorkommen, dass die Einsatzfahrzeuge später zum Einsatzort kommen und die eine oder andere Straße verspätet geräumt wird.“ In solchen Situationen gelte es, gegenseitig Rücksicht zu nehmen. „Die Mitarbeiter des Bauhofs und die Privaträumer sind den gesamten Winter über bei Wind und Wetter für die Einwohner der Stadt und der Ortsteile mit großem Engagement im Einsatz“, betont Mnich.

Mit 25 städtischen und fünf Vertragsfahrzeugen räumen und streuen sie insgesamt rund 280 Kilometer Straßen, 100 Kilometer Rad- und Gehwege, 30 Bushaltestellen und über 20 Parkplätze. 42 so genannte Handräumer sind im Einsatz, um verkehrswichtige Fußgängerüberwege, Gehwege und Kreuzungen freizuschaufeln.

Der Winterdienst der Stadt Memmingen orientiert sich an einem Dringlichkeitsplan. Für jedes Einsatzfahrzeug gibt es eine Prioritätenliste der zu räumenden Straßen. Höchste Priorität genießen gefährliche Straßenabschnitte, Steigungen, vielbefahrene Straßen und Kreuzungen. Zur Prioritätsstufe 1 zählen deshalb besondere Gefahrenstellen, Hauptverkehrsstraßen, Durchgangsstraßen, Straßen mit Linien des öffentlichen Nahverkehrs oder Schulbus, Zufahrten zu Feuerwachen, Rettungsdiensten und Klinikum sowie wichtige Sammelstraßen, die geräumt und gestreut werden. In Stufe 2 befinden sich Sammel- und Wohnstraßen, die der Winterdienst bei Bedarf räumt und splittet.

Mnich erklärt: „Die Stadt Memmingen führt einen so genannten differenzierten Winterdienst durch.“ Das bedeute, dass auf allen Straßen, die in der Priorität 1 aufgelistet sind, geräumt und gleichzeitig Salz gestreut werde. Das gelte jedoch nicht für Platten- und Pflasterbeläge in der Kernstadt. „Dort wird hauptsächlich mit Feuchtsalz gestreut, eine Mischung aus etwa 80 Prozent trockenem Salz und 20 Prozent Natriumchloridsole.“ Dadurch werde eine effektivere Glättebekämpfung möglich.

Mit Blick auf die Winterdienstsatzung der Stadt Memmingen weist Ingo Mnich besonders auf die Räumpflichten der Bürger hin. Straßenanlieger sind demnach werktags ab 7 Uhr sowie sonn- und feiertags ab 8 Uhr zur Reinigung, Schneeräumung und zum Bestreuen der Gehwege verpflichtet. Wenn tagsüber öfters Schnee fällt oder Glätte auftritt, ist bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Sind auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden, dann sind die Anlieger verpflichtet, entlang des angrenzenden Grundstücks einen 1 Meter breiten Streifen zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Diese Verpflichtung endet um 20 Uhr. „Wer den Räumpflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.“ Das wichtigste Ziel sei es, Unfälle zu vermeiden. „Jeder Einzelne kann seinen Beitrag dazu leisten, dass der Winterdienst für alle zufrieden stellend abläuft“, gibt Mnich zu bedenken. Rücksichtnahme auf die Mitmenschen sei oberstes Gebot: „Denken Sie zum Beispiel auch mal an die Nachbarn, wenn Sie das Auto nachts direkt auf der Straße abstellen, und der Schneepflug am frühen Morgen nicht durchkommt!“

Straßenreinigungs- und sicherungssverordnung

systematische Darstellung