COVID-19 | Kaufbeuren: Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2

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1. Abweichend von Ziffer 6.1.1 der Allgemeinverfügung Isolation vom 29.10.2021 entfällt für enge Kontaktpersonen (eKP) die Möglichkeit der Freitestung ab Tag 7. Die Quarantänedauer wird generell auf zehn Tage mit Abschlusstestung in Form einer PCR-Testung oder PoC-Schnelltestung festgesetzt.

2. Abweichend von Ziffer 6.1.2 der AV Isolation vom 29.10.2021 entfällt bei den dort genannten Haushaltsmitgliedern die Möglichkeit der Freitestung ab Tag 7. Die Quarantänedauer wird generell auf zehn Tage mit Abschlusstestung in Form einer PCR-Testung oder PoC-Schnelltes-tung festgesetzt.

3. Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar und tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft. Sie endet mit Ablauf des 25.11.2021, soweit keine Verlängerung in Kraft tritt.

 

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