IHK Schwaben | Neue Corona-Regeln: Bayerisch-Schwaben ist stark betroffen

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Die Umsetzung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stellt die regionale Wirtschaft vor neue Herausforderungen.

„Angesichts schnell steigender Corona-Infektionszahlen kommt die Verschärfung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht überraschend“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Marc Lucassen den gestrigen Beschluss des Bayerischen Ministerrates. „Zu Recht sehen die ab Samstag geltenden Regeln keinen erneuten Lockdown oder etwaige Schulschließungen vor.“ Lucassen geht aber davon aus, dass auch die Umsetzung der neuen Regelungen viele Unternehmen vor Herausforderungen stellen wird: „Die Vorgaben der gelben Stufe werden wohl für die gesamte Region gelten. Für rund die Hälfte der bayerisch-schwäbischen Unternehmen kann die Ampel sogar auf Rot umschalten. Das bedeutet zusätzlichen Umsetzungsaufwand zu einer Zeit, in der viele Branchen wirtschaftlich noch nicht über den Berg sind.“

Bayernweit sind bereits mehr als 450 Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt. Bleibt es dabei, dann wird z. B. die FFP2-Maske wieder Pflicht und Veranstaltungen dürfen nur noch unter 3G-plus-Bedingungen stattfinden. Auf Rot schaltet die Ampel, wenn 600 Covid-Patienten intensivmedizinisch behandelt werden müssen oder wenn ein Landkreis bzw. eine kreisfreie Stadt einen Inzidenzwert von 300 überschreitet und deren Intensivbetten zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind.

Zustimmung, aber auch Bedenken

Lucassen: „Angesichts des hohen Infektionsgeschehens werden viele Regionen Bayerisch-Schwabens als regionale Hotspots eingestuft werden, verbunden mit neuen Regeln, die auch hinter den Firmen- und Ladentüren gelten.“ So wird in allen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten – mit Ausnahme des Handels – die 3G-Regel für Beschäftigte gelten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben. Das heißt: Nur noch Mitarbeitende, die geimpft, genesen oder negativ testet sind, dürfen dort arbeiten. „Die 3G-Regel hilft, die Beschäftigten besser vor der Pandemie zu schützen“, betont Lucassen. „Sie ist zudem richtig, weil es nicht vermittelbar ist, dass beispielsweise ein Hotelier nach dem Impfstatus seiner Übernachtungsgäste fragen darf, nicht aber nach dem seiner Beschäftigten. Einfach werden sich Einführung und Umsetzung der 3G-Regel jedoch nicht gestalten, wie die Diskussionen in Italien oder Frankreich zeigen“, gibt Lucassen trotz Zustimmung zu bedenken.

Komplexe Regeln im Veranstaltungsbereich

Weitere Sorgen bereitet der IHK Schwaben, dass die Beschlüsse des Ministerrats erneut zu regional unterschiedlichen Regelungen führen werden. Lucassen: „Zwar werden die Corona-Maßnahmen für Hotspots damit zielgenauer. Aber für die Veranstaltungsbranche beispielsweise wird die Situation dadurch komplexer und für die Besucher weniger nachvollziehbar.“ So entscheidet das aktuelle Infektionsgeschehen am Veranstaltungsort, ob das Konzert unter 3G-, 3G-plus- oder 2G-Regeln stattfindet. „Kurzfristige Stornierungen sind damit programmiert“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer.

 

Reise- und Gastgewerbe bislang von der Krise besonders getroffen

Einfacher umsetzbar sind die Vorgaben für die Gastronomie, das Beherbergungsgewerbe und die körpernahen Dienstleistungen. Hier wird die 3G-plus-Regel unabhängig davon gelten, ob die gelbe oder die rote Stufe erreicht ist. Lucassen: „Das Reise- und Gastgewerbe ist von der Corona-Krise besonders hart getroffen worden. Daher begrüßen wir, dass die Staatsregierung hier mit klaren Regeln agiert.“

Schutz der Gesundheit im Einklang mit der Wirtschaft

Lucassen abschließend: „Die bayerisch-schwäbische Wirtschaft geht in einen harten Corona-Winter. Die positive Entwicklung im Sommer und Herbst kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Corona-Krise neben dem Fachkräftemangel, den hohen Energiepreisen und den Lieferproblemen schwer auf der wirtschaftlichen Entwicklung lastet. Frühestens in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres werden wir das wirtschaftliche Niveau vor Corona erreichen. Aufgabe der Politik muss es daher sein, die wirtschaftliche Erholung mit dem Schutz der Gesundheit in Einklang zu bringen. Die einseitigen Entscheidungen der Vergangenheit dürfen sich nicht wiederholen.“