Drei Hebammen in Senegal wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt

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Nach dem Tod einer hochschwangeren Frau in einem Krankenhaus im Senegal sind am Mittwoch drei Hebammen wegen unterlassener Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten verurteilt worden. Der Richter Ahmet Issa Sall befand die Angeklagten schuldig, der Hochschwangeren einen Kaiserschnitt verweigert zu haben. Drei weitere Hebammen wurden freigesprochen.
Nach senegalesischen Medienberichten hatte die hochschwangere Astou Sokhna im April das Krankenhaus in Louga aufgesucht, weil sie unter starken Schmerzen litt. Sie starb dort nach einer Wartezeit von etwa 20 Stunden. Die Kaiserschnitt-Operation sei ihr verweigert worden, weil sie nicht geplant gewesen sei. Die Mitarbeiter des Krankenhauses hätten Sokhna damit gedroht, sie aus der Klinik hinauszuwerfen, wenn sie auf ihrem Anliegen beharre.
Der Fall hatte im Senegal für großes Aufsehen gesorgt. In den Online-Netzwerken brach nach dem Tod der Frau ein Sturm der Entrüstung über die Schwachstellen im staatlichen Gesundheitssystem los. Präsident Macky Sall sprach Sokhnas Familie sein Beileid aus und ordnete an, die Verantwortlichen festzustellen. Gesundheitsminister Abdoulaye Diouf Sarr räumte Mitte April ein, dass der Tod der jungen Frau hätte vermieden werden können. Der Direktor des Krankenhauses wurde seines Amtes enthoben und ersetzt.
ao/mid

© Agence France-Presse