Senatsverwaltung: Ukrainische Flaggen an Gedenktagen grundsätzlich erlaubt

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Die Berliner Senatsverwaltung hat klargestellt, dass ukrainische Fahnen in der Öffentlichkeit an den Gedenktagen am Sonntag und Montag in Berlin grundsätzlich erlaubt sind. Die von der Polizei erlassene Einschränkung beziehe sich nur auf 15 ausgewählte Gedenkorte in der Hauptstadt, an denen durch diese Regeln ein „würdevolles, friedliches Gedenken“ ermöglicht werden solle, teilte die Senatsverwaltung für Inneres am Samstag mit.
An diesen Gedenkorten seien „keinerlei Flaggen und militärische Symbole erlaubt“, fuhr die Senatsverwaltung fort. Das Verbot gilt auch für die russische Fahne. Ausgenommen davon sind Veteranen des Zweiten Weltkrieges sowie Botschafter und ihre Delegationen. Die Berliner Polizei werde zudem bei pro-russischen Veranstaltungen „auch außerhalb dieser Gedenkorte“ darauf achten, „dass keine öffentliche Billigung des Angriffskrieges auf die Ukraine stattfindet“.
Grundsätzlich gehe es darum, das Gedenken an den 8. und 9. Mai 1945 und damit an die Befreiung vom Nationalsozialismus „klar zu trennen“ von der Situation im Mai dieses Jahres. An Gedenkorten, an denen sowohl russische als auch ukrainische Soldaten begraben lägen, gelte es, „jede Konfrontation zu verhindern“.
Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk, hatte in den Zeitungen des RND empört auf das Flaggenverbot reagiert und von einer „katastrophalen politischen Fehlentscheidung“ gesprochen. Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) müsse diese Entscheidung „widerrufen“.
hcy/cp

© Agence France-Presse