Prozess um „NSU 2.0“-Drohschreiben in Frankfurt am Main begonnen

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Mit der Verlesung der Anklage hat am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt am Main der Prozess um eine Serie von Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ begonnen. Der 54-jährige Angeklagte Alexander M. soll zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt haben. Unterschrieben waren diese mit dem Synonym „NSU 2.0“.
Das Kürzel nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Konkret wirft die Anklage M. neben 67 Fällen von Beleidigung versuchte Nötigung, Bedrohung, Volksverhetzung, das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und öffentliche Aufforderung zu Straftaten vor.
Zudem werden ihm tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Lange Zeit stand in dem Fall die hessische Polizei selbst unter Verdacht, weil die nicht frei zugänglichen Daten der Betroffenen von Computern der Polizei abgerufen wurden.
Die Daten soll sich M. telefonisch erschlichen haben. Er ist den Ermittlern zufolge vorbestraft und wurde zuletzt 2014 verurteilt. Bereits im Jahr 1992 hatte er sich demnach als Kriminalbeamter ausgegeben und wurde in diesem Zusammenhang wegen Amtsanmaßung verurteilt. Vor dem Beginn des Prozesses streckte M. den anwesenden Fotografen und Kameraleuten am Mittwoch beide Mittelfinger entgegen.
ald/cfm

© Agence France-Presse