Landgericht Memmingen | Staatsanwalt fordert Haftstrafen im ersten Allgäuer Tierschutzskandal

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Am Mittwochvormittag, 23.11.2022, hielt der Vertreter der Staatsanwaltschaft Memmingen sein Plädoyer. Er forderte für die beiden angeklagten Landwirte Haftstrafen. Der 68-jährige Landwirt solle zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt werden. Sein 25-jähriger Sohn zu zwei Jahren und zehn Monaten. Sie hätten die kranken Kühe nicht richtig versorgt und sie auch nicht vom Tierarzt behandeln lassen.

„Unter Berücksichtigung der Geständnisse“ stehe fest, dass beide Landwirte es in zahlreichen, „tateinheitlichen Fällen“ pflichtwidrig unterlassen haben, kranken Tieren die nötige Versorgung und tierärztliche Behandlung zukommen zu lassen. Die Tiere hätten dadurch länger anhaltende, erhebliche Schmerzen erleiden müssen, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Damit hätten die beiden Angeklagten sich strafbar gemacht.

„Für jeden Laien“ sei ersichtlich gewesen, dass die Tiere sich „zur Tatzeit in einem erbärmlichen Zustand befunden“ hätten. Abgesehen von ethischen Erwägungen hätten sie die Tiere schon allein aus ökonomischen Gründen entsprechend versorgen müssen. Es gebe bei diesem Unterlassen kaum einen Unterschied zu einem „aktiven Tun“. Der Vater habe zudem acht Rinder ohne Betäubung und vorherige Gabe von Schmerzmitteln enthornt und die betreffenden Stellen ausgebrannt. Damit habe er den Tieren massive Schmerzen zugefügt. Die Staatsanwaltschaft fordert, dass gegen beide außerdem ein endgültiges, zeitlich unbefristetes Rinderhaltungsverbot verhängt wird.

Bei der Verteidigung geht es zum einen um den Gesundheitszustand und das hohe Alter (68) des Vaters, bei dessen Sohn um das niedrige Alter von 22 Jahren zum Tatzeitpunkt. Beide hatten noch keine Freiheitsstrafe in der Vergangenheit verbüßt. Es geht auch um die Punkte, dass Tierärzte die Hofstellen teilweise nicht mehr betreten wollten. Für den Sohn fordert der Verteidiger 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung. Beim Vater fordert der Verteidiger 1 Jahr und 4 Monate auf Bewährung.

Zwei weitere, noch größere Milchviehhalter sind ebenfalls von den Enthüllungen im Zuge des Allgäuer Tierschutzskandals betroffen. Mit den Prozessen gegen die beiden auch in Bad Grönenbach im Unterallgäu ansässigen Landwirte ist laut dem Gerichtssprecher aber erst im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen.

 

Bad Grönenbach – Landgericht Memmingen | Prozess um Tierschutzskandal hat begonnen