Bad Grönenbach – Landgericht Memmingen | Prozess um Tierschutzskandal hat begonnen

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Pünktlich um 09.30 Uhr am Dienstagvormittag, 20.09.2022, hat der erste Prozess von dreien, um den Tierschutzskandal in Bad Grönenbach und weiteren Betriebsstätten im Allgäu begonnen. Auf der Anklagebank sitzen Vater (68) und Sohn (25). Sie sollen massiv gegen das Tierschutzgesetz u.a. verstoßen haben.

Beide schweigen nach wie vor zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Memmingen.

Der Prozess vor der 1. Strafkammer des Landgerichtes Memmingen beginnt mit der Verlesung der Anklageschrift des Vertreters der Staatsanwaltschaft Memmingen. Die Anklage in Sachen Tierschutz war aufgeteilt nach den drei Betriebsstätten, hier Bad Grönenbach, Dietmannsried und Kempten. 28 Fälle bezogen sich auf die Betriebsstätte Bad Grönenbach, zehn Fälle auf Dietmannsried und acht auf den Standort Kempten. Dazu kommen noch acht Fälle, die alleinig dem Vater zur Last gelegt werden. Somit umfasst die Anklage 54 Fälle in Sachen Tierschutz. Die Fälle wurden festgemacht an den Ohrmarken (gelbe Plastikmarken am) der Kühe und Kälbchen (DE0666520…). Die Ohrmarke ist die Identnummer der Kuh, die sie ihr ganzes Tierleben hindurch begleitet, von der Geburt, bis zum Tode.

Beim Verlesen der Anklageschrift schaudert es manchen. Immer wieder fallen die Begriffe Lahmheit, ausgeprägtes Schmerzgesicht,  dehydriert, verminderte Atemfrequenz usw.

Der Fall 13 auf der Betriebsstätte Bad Grönenbach betrifft ein Kälbchen. Es fiel bei der Kontrolle am 07.08.2019 und 21.08.2019 auf. Hier ein Ausschnitt aus der Anklageverlesung des Staatsanwaltes: „Das Kälbchen lag apathisch in seinem Kälberiglu. Es hatte Husten, eine erhöhte Atemfrequenz und Fieber. Es zeigte Atemgeräusche. Es hatte blutigen Kot abgesetzt. Sein Schwanz war an der Unterseite mit Kot verklebt. Es zeigte ein Schmerzgesicht. Es stand – nachdem es aufgetrieben worden war – mit aufgekrümmtem Rücken. Sein Nabel war verdickt. Bei dem Kälbchen hatte sich eine Entzündung der Lunge, des Darms und der Blase entwickelt. Seine Atemnot hat es als lebensbedrohlich wahrgenommen. Nach Anordnung des Landratsamtes vom 07.08.2019 wurde das Kälbchen zwar am 07.08.2019 und am 19.08.2021 einem Tierarzt zur Behandlung vorgestellt. Dies war jedoch vollkommen unzureichend. Das Kälbchen wurde schließlich am 03.09.2019 tot gemeldet. Es musste mithin längere Zeit erhebliche Schmerzen erleiden und längere Zeit erheblich leiden.“ Der Fall 13 ist beispielhaft für zahlreiche anderen Fälle der Anklageschrift.

Außerdem wird den Angeklagten vorgeworfen, gegen ein „vorläufiges Halte- und Betreuungsverbot für Rinder“ verstoßen zu haben.

Aber es geht bei den beiden Angeklagten nicht nur um Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt. Der Staatsanwalt verliest weitere Anklageschriften. Unter anderem wird den beiden Angeklagten vorgeworfen eine Kiesgrube ohne Genehmigung verfüllt zu haben. Im Füllmaterial sollen auch Baustoffe wie Ziegel gewesen sein. Durch diese Verfüllung hätten sich die Angeklagten circa 270.000 Euro an Kosten gespart.

Weiter soll der 68-jährige Angeklagte 15 Kühe gekauft haben und diese nicht bezahlt haben, so ein weiterer Anklagepunkt. Vater und Sohn werden weiter angeklagt mehrere 10.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen zu haben, weil sie Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet haben sollen.

Kurz nach 11 Uhr ist der erste Verhandlungstag in dem umfangreichen Verfahren gegen die beiden Beklagten, Vater und Sohn, zu Ende. Der Staatsanwalt hat eindreiviertel Stunden die Anklagepunkte verlesen.

Der Prozess geht nun am Freitag, 23.09.2022, um 09.30 Uhr, beim Landgericht Memmingen weiter.

 

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