Neu-Ulm | Durch betrügerisches Handeln Kunstgemälde erlangt

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Ein 81-jähriger Gemäldebesitzer aus Neu-Ulm vereinbarte Anfang März 2022 einen Termin zur Reinigung eines Gemäldes bei einem Kunsthaus in Ulm. Das Gemälde wurde dann unmittelbar danach durch eine männliche Person abgeholt. Am Dienstag, 22.03.2022, erkundigte sich das Kunsthaus bei dem Besitzer, ob die Reinigung noch durchgeführt werden soll. Der Geschädigte gab an, dass das Gemälde bereits abgeholt wurde. Da das Kunsthaus angab, das Gemälde noch nicht abgeholt zu haben, erstattete der Besitzer Anzeige bei der Polizei wegen Betruges.

Bei dem Gemälde handelt es sich um ein Ölgemälde mit einem Wert im niedrigen vierstelligen Bereich.