Roggenburg-Biberach | Faschingsparty mit rechtlichen Folgen

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Am Faschingssonntag, 27.02.2022, gegen 17.30 Uhr, beklagte sich ein anonymer Mitteiler bei der Polizei Weißenhorn über sehr laute Musik in Roggenburg/Biberach im Bereich der Straße „Am Priel“.

Die Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Weißenhorn stellte fest, dass die Straße Am Priel mittels entsprechender Verkehrszeichen beidseitig gesperrt war. Im Bereich einer Firma war ein Faschingswagen postiert und es befanden sich dutzende Personen in Faschingskostümen, die zu lauter Musik aus einer Anlage feierten. Ein 43-jähriger Mann, der sich den Polizeibeamten gegenüber als Veranstalter vorstellte, legte eine Teilnehmerliste mit rund 90 Personalien vor, wobei die Personen angeblich alle vorher getestet worden sein sollen. Außerdem zeigte der Mann lediglich eine verkehrsrechtliche Erlaubnis der Gemeinde Roggenburg vor, wonach es der Katholischen Kirchenstiftung erlaubt war, die Straße von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr für einen Fastengottesdienst zu sperren. Eine Anmeldung der Faschingsveranstaltung sowie eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz lagen nicht vor. Auch besteht der Verdacht von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Den Verantwortlichen erwartet nun eine Anzeige wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Landesstraf- und Verordnungsgesetz, das Infektionsschutzgesetz, das Bayerische Straßen- und Wegegesetz und das Gaststättengesetz.

Während die Polizeibeamten sich mit dem Veranstalter unterhielten und den Sachverhalt aufnahmen, wurden sie von einem Teilnehmer der Veranstaltung beschimpft und beleidigt. Die Personalien des Mannes, ein ebenfalls 43-jähriger Mann, sind bekannt, ihn erwartet eine Anzeige wegen Beleidigung.