Landratsamt Neu-Ulm erlässt Allgemein-verfügung zu „Corona-Spaziergängen“ in Illertissen

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Proteste sollen auf bestimmte Straßen beschränkt bleiben und elektronische Lärmgeräte verboten werden

Das Landratsamt Neu-Ulm hat eine Allgemeinverfügung in Zusammenhang mit den sogenannten „Corona-Spaziergängen“ in Illertissen erlassen. Darauf hat sich das Landratsamt in Gesprächen mit der Polizei und unter Einbeziehung der Stadt Illertissen verständigt. Demnach darf am Sonntag die Versammlung nur auf folgenden Straßen stattfinden: Hauptstraße, Ulmer Straße und Marktplatz. Darüber hinaus wird der Betrieb von elektrischen Lautsprecher- bzw. Bluetoothboxen sowie anderen Audiogeräten, welche dieselbe Wirkung erzielen und zum Abspielen von Musik oder zur Verursachung von Lärmgeräuschen dienen, verboten. Ebenso ist der Betrieb von Presslufthupen untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst für diesen Sonntag. Nächste Woche wird mit den damit gemachten Erfahrungen die Lage erneut bewertet und gegebenenfalls eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Grundsätzlich sind die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht ein wichtiges und hohes Gut in einem Rechtsstaat. Ebenso wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Allerdings entwickeln die Corona-Spaziergänge zunehmend einen Event-Charakter und haben begonnen, sich in Wohngebiete zu verlagern. Deshalb kam es zu zahlreichen Beschwerden, weil sich die Bürgerinnen und Bürger durch den Lärm belästigt und in ihrer sonntäglichen Ruhe gestört fühlten.

Mit der Allgemeinverfügung sollen die sogenannten Spaziergänge in geordnete Bahnen gelenkt werden, um den verschiedenen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. Ziel ist es, eine mögliche Eskalation zu verhindern, aber auch Grenzen zu setzen. „In diesem Zusammenhang danke ich herzlich allen Polizeikräften, die in den letzten Wochen in Illertissen, aber auch an anderen Orten bei den „Corona-Spaziergängen“ im Einsatz waren und stets bedacht reagiert haben“, sagt Landrat Thorsten Freudenberger. „Dabei hatten und haben sie es mit keiner einfachen Aufgabe zu tun, die alle gefordert hat und weiter fordert.“

Zusätzlich zur Allgemeinverfügung wird noch einmal ausdrücklich betont, dass Versammlungen und Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen bereits während der gesamten Pandemie möglich waren bzw. sind und hiervon auch regelmäßig Gebrauch gemacht wurde. Deshalb ist es nicht verständlich, sondern äußerst fragwürdig, warum die Verantwortlichen für die sogenannten Spaziergänge nicht von diesem Recht Gebrauch machen, persönlich in Erscheinung treten und die Versammlung bzw. Demonstration beim Landratsamt anzeigen. Ziel der Behörden ist es dabei nicht, solche Veranstaltungen zu verbieten – was mit Blick auf das Demonstrationsrecht und die Versammlungsfreiheit auch gar nicht so ohne weiteres möglich ist. Jedoch könnte im Vorfeld ein Austausch stattfinden, die Ansprechpersonen wären benannt und Auflagen zum Schutz der Allgemeinheit könnten vorab besprochen werden. Dazu zählen insbesondere auch die notwendige Sicherung des Verkehrs sowie die Freihaltung von Rettungswegen.

Nachdem die Rechtslage leider so ist, dass handbetriebene Musikinstrumente bei solchen Veranstaltungen nicht pauschal verboten werden können, appellieren wir zumindest an die Rücksichtnahme der anonymen Organisatorinnen und Organisatoren und der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Sonntagsruhe und damit die Rechte ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in Illertissen wohnen, zu achten und Lärmbelästigungen zu unterlassen