Krumbach/Schwaben | 65-Jähriger verliert hohen Geldbetrag – Vorsicht beim Verkauf von Waren über Kleinanzeigen

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Am Mittwoch, 02.02.2022, erschien ein 65-jähriger Geschädigter bei der Polizeiinspektion Krumbach/Schwaben und gab an, dass er um 2.716 Euro betrogen worden war.

Ursprünglich wollte der Mann nur einen gebrauchten Gegenstand im Wert von zehn Euro über ein bekanntes Kleinanzeigenportal verkaufen. Dies war bereits der zweite ähnliche Fall, der innerhalb weniger Tage bei der Polizeiinspektion Krumbach angezeigt wird.

So funktioniert die neue Masche der Betrüger:

Ein Verkäufer stellt ein Inserat online und gibt seine Mobilfunknummer zur Kontaktaufnahme an. Kurz darauf erhält er eine Nachricht von dem Betrüger mit der Frage, ob der Artikel noch verfügbar und ein Versand oder Kurier per eBay möglich sei. Die Zahlung will der Betrüger angeblich über die Bankkarte des Verkäufers abwickeln. Hierfür erhält der Verkäufer einen Link zugeschickt unter welchem er die Bestellung bestätigen und die Daten seiner EC- oder Kreditkarte eingeben soll. Nach Eingabe der Daten ist die Seite mit dem Link nicht mehr erreichbar und die Betrüger sind im Besitz der Kartendaten des Verkäufers.

Im Hintergrund nutzen die Betrüger einen Zahlungsdienstleister und veranlassen hierüber eine Zahlung von der Karte des Verkäufers auf ein Konto des vermeintlichen Käufers, das sich meist im Ausland befindet. Dem Verkäufer wird vorgegaukelt, dass er zum Erhalt des Geldes eine Nachricht auf sein Handy erhält und diese bestätigen soll. Allerdings wird mit der Bestätigung der Nachricht und der Eingabe einer Nummer keine Genehmigung zum Erhalt einer Zahlung sondern vielmehr eine Überweisung mit einem weitaus höheren bestätigt. Dieser Betrag ist in der Regel nicht rückbuchbar und somit verloren.

Die Polizei rät:

Geben Sie niemals sensible Daten wie Kreditkarten- oder EC-Kartendaten über einen zugeschickten Link auf einer Webseite oder einem Formular ein.

Lassen Sie sich auf keine Zahlungen ein um einen Verkauf zu tätigen, auch nicht auf die Zahlung eines geringen Betrages zur Verifizierung Ihrer Daten.

Überlegen Sie, ob Sie auf öffentlichen Portalen Ihre private Mobilfunknummer zur Kontaktaufnahme angeben möchten. Die Messenger-Funktion über eBay-Kleinanzeigen ist für eine Kaufabwicklung jedenfalls ausreichend.

Verschicken Sie keine Fotos Ihrer Bankkarte, Ihrer Kreditkarte oder gar Ihres Personalausweises!

Vorsicht wenn Sie lediglich Abholung anbieten, dann jedoch von einem Kaufinteressenten zum Versand gedrängt werden.

Im Zweifelsfall fragen Sie bei Verwandten / Freunden / Bekannten nach oder wenden Sie sich an Ihre Polizeidienststelle.