Krumbach | Vermehrt auftretende Wildunfälle – Rehe im Liebesrausch

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Im Verlauf der vergangenen zwei Tage kam es im Bereich der Polizeiinspektion Krumbach zu insgesamt zehn Unfällen mit Rehwild mit einem Gesamtschaden im mittleren fünfstelligen Bereich. Wie bereits gestern berichtet, wurde sogar ein Radfahrer verletzt, der mit einem Rehkitz zusammengeprallt war.
Von Mitte Juli bis Anfang August hat das Rehwild Paarungszeit. Die paarungsbereit (brunftig) werdende Ricke zieht die Aufmerksamkeit des Rehbockes auf sich und er läuft oft lange hinter ihr her, bis es zur Begattung kommt. Bei diesen teilweise weiten Distanzen werden oft Wege und Straßen überquert.
Hier ist die besondere Aufmerksamkeit der Kraftfahrer gefordert, denn ein Unfall mit einem Reh kann erheblichen Schaden am Pkw verursachen und hat meist den Tod des Tieres zur Folge. Die Fahrzeugführer sollten zurzeit immer daran denken, dass mit einigem Abstand einer über die Straße wechselnden Ricke noch der Bock oder das Kitz folgen könnte. In ihrem Liebesrausch bemerken die Rehe oft das herannahende Fahrzeug viel später als zu anderen Jahreszeiten, wenn sie ganz vertraut über die Straße ziehen und vielleicht sogar noch im Straßengraben warten.
Vorausschauendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbewusstsein helfen, folgenschwere Wildunfälle zu vermeiden. Die Tiere überqueren besonders häufig in Waldabschnitten und an Feldrändern die Straßen. Und das vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden während der Dämmerung.
Viele Wildunfälle lassen sich trotz vorsichtiger Fahrweise nicht verhindern. Ausweichmanöver sollten aber auf jeden Fall vermieden werden. Sie enden oftmals im Gegenverkehr oder an einem Baum und führen zu schwereren Unfallfolgen als die Kollision mit dem Tier.
Nach einem Zusammenstoß gilt: Anhalten und Unfallstelle sichern. Anschließend die Polizei informieren, damit diese den Wildunfall aufnehmen und für die Versicherung bestätigen kann. Das Mitnehmen von überfahrenen Wildtieren ist strafbar. Um das getötete oder verletzte Tier kümmert sich der Revierinhaber, der von der Polizei informiert wird. Übrigens: Auch wenn ein Tier nur angefahren worden ist und wieder verschwindet, sollten aus Gründen des Tierschutzes Polizei und Jäger informiert werden.
Außerdem schreibt das Bayerische Jagdgesetz vor, dass der Führer eines Fahrzeugs, welcher Schalenwild, zu dem auch Rehwild gehört, durch An- oder Überfahren verletzt oder tötet, dies unverzüglich dem Revierinhaber oder der nächst erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen hat. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht droht ein Bußgeld.