Kaufbeuren | Friseurtätigkeit trotz Corona-Auflagen

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Unter anderem konnte das Ordnungsamt Kaufbeuren am Donnerstag, 18.02.2021, feststellen, wie Personen in einem örtlichen Barber-Salon ein- und ausgingen. Dies konnte bereits an mehreren vorangegangenen Tagen durch das Ordnungsamt Kaufbeuren festgestellt werden. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes konnte durch die verklebte Schaufensterscheibe erkennen, wie einer Person die Haare geschnitten wurden. Zur Abklärung wurde eine Streife der Polizeiinspektion Kaufbeuren hinzugezogen. Das Streifenteam konnte den Barbier noch bei der Arbeit antreffen. Vor Ort gab dieser lediglich an, dass er einem Freund die Haare schneide.

Den Salonbetreiber erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, da die Ausübung einer Tätigkeit als Friseur/Barbier erst ab 01.03.2021 wieder erlaubt ist.