Schwaben Süd/West | Ablenkung im Verkehr – Polizei ahndet 191 Verstöße und klärt auf

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Am Donnerstag, 20.09.2018, beteiligten sich zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr Kräfte aus dem gesamten Schutzbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West an einem landesweiten Schwerpunkteinsatz: „Ablenkung im Straßenverkehr“.

Insgesamt beteiligten sich 232 Polizeibeamte, welche an rund 120 Kontrollstellen insgesamt über 4.000 Fahrzeuge kontrollierten oder auf Sicht prüften. Dabei mussten insgesamt 487 Verstöße gegen verschiedene Verkehrsvorschriften festgestellt und geahndet werden. Unter diesen Verstößen sind 191 Fälle, bei denen ein elektronisches Gerät (z. B. ein Smartphone) während der Fahrt genutzt wurde. Darüber hinaus erwartet elf Personen ein Fahrverbot und drei Führerscheine mussten in amtliche Verwahrung genommen werden.

Von Jahresbeginn bis zum 19.09.2018 mussten im gesamten Präsidiumsbereich schon ca. 5.800 Verstöße bzgl. der Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt festgestellt werden.

In verschiedenen Städten wurde die Bevölkerung mit Präventionsveranstaltungen zu der Thematik sensibilisiert (hier: Memmingen). Dabei konnten über 700 Bürger und Bürgerinnen erreicht werden. Unter dem Überbegriff „Ablenkung im Straßenverkehr“ sind alle verkehrsfremden Tätigkeiten zusammenzufassen. Also nicht nur das Bedienen technischer Geräte, sondern auch nicht bußgeldrechtlich sanktioniertes Verhalten wie Essen, Rauchen oder das Suchen nach Gegenständen während der Fahrt. All dies verringert die Aufmerksamkeit und verlängert die Reaktionszeit. Zudem wirken sich diese Tätigkeiten gleichermaßen auf Fahranfänger und erfahrene Autofahrer aus. Das Telefonieren während der Fahrt ist genauso gefährlich wie das Fahren mit etwa ein Promille Blutalkohol.

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Besonders besorgniserregend ist mit Blick auf die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt, dass sich trotz Erhöhung des Bußgeldregelsatzes auf 100 Euro und umfangreicher Aufklärungsarbeit viele Personen nicht von der Nutzung abschrecken lassen. Neben dem Bußgeld erfolgt die Eintragung eines Punktes im Verkehrszentralregister. Sollte es zu einem Unfall kommen drohen sogar ein Bußgeld von mind. 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Etwa die Hälfte der Verkehrsteilnehmer nutzt das Mobiltelefon während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung. Jeder sechste Autofahrer verfasst sogar Textnachrichten.

Polizeivizepräsident Limmer kommentiert das Resultat folgendermaßen:
„Das Ergebnis der Aktion zeigt in erschreckender Weise, dass viele Verkehrsteilnehmer die erheblichen Gefahren der Ablenkung überhaupt nicht erkennen. Dabei steigt durch Handynutzung die Unfallwahrscheinlichkeit um das 164-fache!“

 

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Foto: Pöppel/Symbolbild

Zahlen aus den Landkreisen:
OBERALLGÄU – Im Oberallgäu und der Stadt Kempten wurden an 20 Kontrollstellen 76 Beamte eingesetzt. Sie mussten 121 Verkehrsverstöße, hiervon 54 mit Bezug zur Ablenkung im Straßenverkehr feststellen.

OSTALLGÄU – Im Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren wurden an 13 Kontrollstellen 59 Beamte eingesetzt. Sie mussten 131 Verkehrsverstöße, hiervon 38 mit Bezug zur Ablenkung im Straßenverkehr feststellen.

LINDAU – Im Landkreis Lindau wurden an 6 Kontrollstellen 18 Beamte eingesetzt. Sie mussten 35 Verkehrsverstöße, hiervon 17 mit Bezug zur Ablenkung im Straßenverkehr feststellen.

UNTERALLGÄU/MEMMINGEN – Im Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen wurden an 56 Kontrollstellen 66 Beamte eingesetzt. Sie mussten 106 Verkehrsverstöße, hiervon 29 mit Bezug zur Ablenkung im Straßenverkehr feststellen.

GÜNZBURG – Im Landkreis Günzbug wurden an 11 Kontrollstellen 37 Beamte eingesetzt. Sie mussten 35 Verkehrsverstöße, hiervon 29 mit Bezug zur Ablenkung im Straßenverkehr feststellen.

NEU-ULM – Im Landkreis Neu-Ulm wurden an 14 Kontrollstellen 35 Beamte eingesetzt. Sie mussten 59 Verkehrsverstöße, hiervon 24 mit Bezug zur Ablenkung im Straßenverkehr feststellen.

bronze-paragrafenRechtliche Hinweise:
Seit dem 19.10.2017 bezieht sich das Nutzungsverbot auf sämtliche Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik (also z. B. Smart Watches, Tablets, Ditiergeräte, MP3-Player etc.). Das Gerät darf weder aufgenommen, noch gehalten werden. Zudem darf (ausgenommen Sprachsteuerung und Vorlesefunktion) für die Bedienung des Geräts nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät erforderlich sein. Die Einschränkung der Nutzung bezieht sich auch auf Fahrzeuge, deren Motor nur temporär durch eine Start-Stop-Automatik ausgeschaltet wurde, oder Elektrofahrzeuge im Stand-By-Modus. Das Annehmen eines Gesprächs durch Drücken einer Taste oder Wischen über den Bildschirm ist erlaubt, solang das Telefon hierzu nicht in die Hand genommen wird.