Pfaffenhofen – Betrunkene verursachen Verkehrsunfall

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polizei feuerwehr-nacht zwiebler new-facts-euAm Sonntag, 22.03.2015, gegen 3.00 Uhr, wurde der Polizei Weißenhorn, Lkrs. Neu-Ulm, ein verunfallter Pkw in einem Anwesen in der Günzburger Straße mitgeteilt.

Beim Eintreffen der Streife waren zunächst keine am Unfall beteiligten Personen vor Ort. Anhand der Spurenlage konnten die Beamten feststellen, dass der Pkw in Richtung Pfaffenhofen unterwegs gewesen sein muss. Am Ende einer Linkskurve kam das Fahrzeug dann nach rechts von der Fahrbahn ab und stieß frontal gegen einen etwa 1,80 Meter hohen Doppelstabmattenzaun. Dieser wurde dabei auf einer Länge von circa acht Metern niedergerissen. Durch die Wucht des Aufpralls lösten bei dem VW Passat die Airbags aus und es entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Das Unfallwrack konnte dann später von einem vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer entdeckt und der Polizei gemeldet werden. Während der Unfallaufnahme wurden die Beamten auf zwei Männer aufmerksam, die verdächtig an der Unfallstelle vorbeiliefen. Die beiden 24- bzw. 25-Jährigen waren sichtlich betrunken. Bei einer Kontrolle und anschließenden Befragung verstrickten sie sich in Widersprüche. Bei dem 24-Jährigen konnte der Zündschlüssel des VW-Passat gefunden werden. Außerdem war der Pkw auf den Verdächtigen zugelassen. Die Beiden bestritten allerdings vehement den Unfall verursacht zu haben. Als angebliche Fahrerin benannten sie eine 27-jährige Frau, die von den Polizisten umgehend kontaktiert wurde. Diese konnte allerdings lückenlos ihre Unschuld belegen. Aufgrund der vielen Widersprüche erfolgte eine detaillierte Spuren- und Beweissicherung. Bei den Männern wurde jeweils eine Blutentnahme durchgeführt. Trotz der erdrückenden Beweislast blieben die Betrunkenen bei ihrer Version zum Unfallgeschehen. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen dürfte der 24-Jährige zur Unfallzeit am Steuer des VW Passat gesessen haben. Der Gesamtschaden wird auf etwa 11.000,- Euro geschätzt. Die Polizei Weißenhorn ermittelt wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol, Unfallflucht, sowie falscher Verdächtigung und versuchter Strafvereitelung.