Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Fall des Kokainfundes bei einem Kommissariatsleiter der Kriminalpolizeiinspektion Kempten hat das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West beamtenrechtliche Schritte gegen eine Polizeibeamtin eingeleitet.
Am 15.02.2014 war es nach einem eskalierten Familienstreit zu dem Fund von über 1,5 kg Kokain an der Arbeitsstelle des Leiters des Rauschgiftkommissariats der Kriminalpolizeiinspektion Kempten gekommen. Der Beamte, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet, wurde suspendiert. Die Ermittlungen zu dem Fall wurden aus Neutralitätsgründen dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) übertragen.
Im Zuge dieser Ermittlungen wurden am Dienstag Vormittag, 01.07.2014, durch Beamte des BLKA Durchsuchungen der Wohnung sowie der dienstlichen Räume einer Polizeibeamtin durchgeführt. Aufgrund der in diesem Zusammenhang dem Polizeipräsidium Schwaben Süd/West mitgeteilten Erkenntnisse wurde die Beamtin nach Abschluss der Maßnahmen des BLKA durch das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West vom Dienst suspendiert.
Die Beamtin, war zu keinem Zeitpunkt Angehörige der Kriminalpolizei Kempten, sondern wurde als Inspektionsbeamtin bei einer Schutzpolizeidienststelle verwendet.
Meldung der Staatsanwaltschaft München I, die die Ermittlungen in dem Fall leitet:
Im Zuge des seit Februar 2014 gegen einen 52-jähringen Kriminalbeamten der Kriminalpolizeiinspektion Kempten durch die Staatsanwaltschaft München I geführten Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wurde heute bei einer 43-jährigen Polizeibeamtin aus Kempten durch Kräfte des Bayerischen Landeskriminalamts unter der Leitung eines Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft München I ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München am Dienstsitz und am Privatanwesen vollzogen. Auf Grund der laufenden Ermittlungen entstand der Verdacht, dass die jetzige Mitbeschuldigte im Zusammenhang mit dem Drogenbesitz ihres Kollegen stehen könnte.
Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Angaben zum Verfahren, insbesondere nicht zur Art, Menge und Herkunft der im Februar 2014
sichergestellten Betäubungsmittel und der Verdachtslage gemacht werden. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West hat die vorläufige Suspendierung
der nunmehr beschuldigten Beamtin ausgesprochen.